Natur
Die Grünwalder Baumschutzverordnung ist 2004 erlassen worden, um den grünen Charakter unseres Ortes auch künftig zu sichern. Sie bezieht sich ausschließlich auf Laubbäume.
Verordnung und Antrag auf Fällung / Schnitt
Sondernutzung der gemeindlichen Flächen im Rahmen von Baumaßnahmen
Antragsformular
Für viele Fragen um den Naturschutz ist aber nicht die Gemeinde der Ansprechpartner, sondern die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes. Zu ihrem Aufgabengebiet gehören z. B. Fällungen und Rodungen von Gehölzen während der Sperrfrist, die Genehmigung zur Entfernung oder Umsiedlung von Insektennestern und insbesondere auch die Naturdenkmale wie die Linden am Marktplatz und Auf der Eierwiese oder auch das flächige Naturdenkmal „Perlacher Hang“. Das Landratsamt kümmert sich hier um Pflege, beispielsweise die Mahd und den Unterhalt.