Unser Bürgerservice

Genehmigung einer Sondernutzung gemeindlicher öffentlicher Grünanlagen

Für Sie zuständig

 Ertl Dagmar
Stellvertretende Sachbereichsleiterin Umweltamt
Zimmer Nr. E.03
 089 64162-416
 089 64162-4416
 Höning Christoph
Mitarbeiter Umweltamt
Zimmer Nr. E.03
 089 64162-412
 089 64162-4412

Beschreibung

Der Antrag zur Genehmigung der Sondernutzung ist grundsätzlich schriftlich und mindestens vier Wochen vor Beginn der geplanten Nutzung zu stellen.

Der Antrag berechtigt nicht zur Ausübung der Sondernutzung, dafür bedarf es der Genehmigung.