Bauverwaltung

Rathausstraße 3, 82031 Grünwald

089 64162-0
089 64162-329

Bauamt

Wichtiger Hinweis bei der Errichtung von baulichen Anlagen

Abgrenzung der Verfahrensfreiheit (genehmigungsfrei) von baulichen Anlagen (i.S. Art. 57 Bayerische Bauordnung -BayBO-) und der Genehmigungspflicht von baulichen Anlagen (i.S  Art. 55 BayBO);

Häufig werden derzeit bauliche Anlagen errichtet, weil diese nach Art. 57 der Bayerischen Bauordnung als verfahrensfrei – also ohne eine behördliche Genehmigung – gestellt sind. Dabei handelt es sich z.B. um Einfriedungen (Zäune, Mauern etc.), Anlagen für Stellplätze wie Garagen, Carports usw. oder Schwimmbäder, Pools, Gartenteiche und Photovoltaik- und Solaranlagen.

Der Grundsatz der Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO gilt, wenn Gemeinden keine Regelungen zur Zulässigkeit oder Gestaltung an bauliche Anlagen getroffen haben. Die Gemeinde Grünwald hat eine Vielzahl von Bebauungsplänen und örtlichen Bauvorschriften (z.B. die Ortsgestaltungssatzung) erlassen, wonach bauliche Anlagen nur unter bestimmen Voraussetzungen zugelassen werden.

Das bedeutet letztlich, dass der Grundsatz der Verfahrensfreiheit (geregelt nach Art. 57 BayBO) für vermeintlich verfahrensfreie bauliche Anlagen durch den Art. 55 (Abs. 2) BayBO klar abgegrenzt ist.


Um Ärger mit den Behörden und Nachbarn zu vermeiden, empfehlen Ihnen hierzu die Kontaktaufnahme zu Ihrem icons_website_link Bauamt der Gemeinde Grünwald, lassen Sie sich vor Errichtung von vermeintlich genehmigungsfreien Vorhaben kostenlos und bürgernah beraten – wir sind für Sie da.

Bauleitplanung

Die Bauverwaltung der Gemeinde Grünwald informiert:

Bebauungspläne sind derzeit nicht mit dem BayernAtlas abrufbar bzw. können nicht vollständig downgeloaded werden.

Wir haben mit den Verantwortlichen bereits Kontakt aufgenommen – es wird an einer zeitnahen Lösung gearbeitet. In der Zwischenzeit können Sie bei etwaigen Anfragen zu Bebauungsplänen direkt mit uns Kontakt herstellen, gerne per Mail an: bauamt@gemeinde-gruenwald.de – benennen Sie uns den jeweiligen Bereich unter Angabe der Straße und Hausnummer, dann senden wir Ihnen die vollständigen und aktuellen Unterlagen per Mail zu.

Ihr Weg zu den Bauleitplänen erfolgt über folgenden Link: 

icons_website_link Geoportal Bayern


Auf der obersten Startseite Symbol zum BayernAtlas anklicken // linkes Auswahlfenster Thema wechseln klicken // neues Fenster Mitte - Planen und Bauen klicken // Karte des Freistaates

Sie sind wieder im linken Auswahlfenster und können dort bei + Bauleitplanung (klicken) und Haken setzen bei Bebauungspläne Bayern // neben der Lupe oben Adresse eingeben //

blaue Pinnadel  in einem neuen Planausschnitt wird gezeigt - dort bitte noch mal klicken // es öffnet sich nun rechts ein neues Fenster mit der Auswahl sämtlicher B-Pläne im Zusammenhang mit der Adresse.