Bauverwaltung

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Bauamt

Bauordnung

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BAUORDNUNGSRECHT

Neben dem Bauplanungsrecht ( = Bundesrecht das u. a. Regelungen zur städtebaulichen Entwicklung einer Kommune enthält ) gilt noch das sogenannte Bauordnungsrecht ( = Landesrecht, speziell die Bayerische Bauordnung und den hieraus entwickelten örtlichen Bauvorschriften ) – das sich damit befasst, wie auf den Grundstücken innerhalb einer Gemeinde gebaut werden darf.