Umweltamt - Förderungen

Rathausstraße 3, 82031 Grünwald
Hausanschrift: Dr.-Max-Straße 4a

089 64162-420
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2.Dachbegrünung

Antragszeitpunkt

Vor Erteilung eines Auftrags zur Herstellung der Dachbegrünung. Die Antragstellung kann während oder nach der Planung erfolgen, wenn diese in einem eigenen Auftrag vergeben wurde. Die Kosten der Planung können, wenn die Begrünung zur Umsetzung kommt, als Teil der förderfähigen Kosten berücksichtigt werden.

Detailtext / Inhalt

Förderfähig sind alle freiwilligen Maßnahmen, die der extensiven Begrünung von Dächern dienen. Sanierungen von bereits begrünten Dächern können gefördert werden, wenn diese nachweislich mindestens 20 Jahre alt sind.

Die Höhe des Fördersatzes richtet sich nach der Art der Bepflanzung und der Wasserrückhaltekapazität des Gründaches. Details dazu siehe „Fördersätze“.

Die Förderung erfolgt unter folgender Auflage: Die Bepflanzung und Gestaltung des geförderten Gründaches sind bei artentsprechender Pflege dauerhaft zu erhalten. Die Begrünungen müssen mindestens 10 Jahre Bestand haben. Dies ist auch bei einem Eigentümerwechsel sicher zu stellen.

Die Gemeinde behält sich eine Ortsbesichtigung zur Überprüfung der fachgerechten Ausführung der Arbeiten vor.

Förderwürdig sind die gesamten Kosten der Maßnahme:

  • die Kosten für die Ausführung der Begrünung, für Materialien und Ansaat bzw. Bepflanzung (ab Oberkante Dachabdichtung)
  • die Kosten für die Planung und fachliche Begleitung der Ausführung.

Fördersätze

  • Artenreiche Extensivgründächer/ Retentionsdächer
  •  Standortgerechte Begrünung mit Gräsern, Kräutern und/ oder Stauden
  • Wasserrückhaltekapazität ≥ 30 l/m² 50 % der förderfähigen Kosten (max. 25,00 €/m²)
  • Einfache Extensivgründächer/ Gründächer in Kassetten-/ Modulbauweise
  • Sedum-, Moos-Sedum- oder reine Moosbegrünung
  • Wasserrückhaltekapazität ≥ 20...< 30 l/m² 20 % der förderfähigen Kosten (max. 10,00 €/m²)

Voraussetzungen

  • Planung und Ausführung entsprechen den aktuellen technischen Vorschriften, insbesondere den Dachbegrünungsrichtlinien
  • Richtlinien für die Planung, Bau und Instandhaltungen von Dachbegrünungen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL-Dachbegrünungsrichtlinien)
  • Die Wasserrückhaltefähigkeit des Daches beträgt mindestens 20 l/m²
  • Es werden mindestens 5 verschiedene Pflanzenarten angepflanzt (Ausnahme: Moosdächer) - Mindestgröße der Gründachfläche: 10 m² (z.B. Garagendach)
  • Bei Modul-/ Kassettensystemen werden Behälter aus Recycling-Kunststoffen verwendet
  • Kein Einsatz von Torf - Dachabdichtung/ Wurzelschutz besteht aus biozidfreien Materialien und ist nicht PVC- oder asbesthaltig
  • Die fachgerechte Ausführung der Dachbegrünung ist nachvollziehbar dokumentiert
  • Die Planung und Ausführung erfolgt durch eine qualifizierte Fachfirma

Fristen

Einreichung des Antrags vor Maßnahmenbeginn.
Nachreichung von Dokumenten max. drei Monate nach Fertigstellung der Maßnahme und/oder Schlussrechnungsdatum.

Antragsberechtigt

Liegenschaftseigentümer.
Ist der Antragsteller nicht gleichzeitig Eigentümer der Liegenschaft, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Liegenschaftseigentümers zur Durchführung der beantragten Maßnahme vorzulegen.

Nicht Antragsberechtigt

Wohnungsbaufirmen/Bauträger, Bundes-, Landes-, Landkreis- oder Kommunalbehörden und politische Parteien

Erforderliche Unterlagen zusätzlich zum Antrag und der Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Zum Antragszeitpunkt:

  • Detailliertes Angebot oder Kostenschätzung; diese müssen soweit aufgegliedert sein, dass die Angemessenheit der Kosten geprüft werden kann
  • Bei Dachsanierung: kurze Darstellung des Sanierungsbedarfes und Nachweis über das Alter des vorhandenen Daches
  • Gestaltungsplan (Aufsicht und Schnitt), sowie Kurzerläuterung der Maßnahme. Es müssen alle wesentlichen Punkte enthalten sein, um die Übereinstimmung der geplanten Dachbegrünungsmaßnahme mit den aktuellen Förderrichtlinien zu prüfen. Die Art der Bepflanzung ist anzugeben (Arten, Stückzahlen, Qualität), ebenso die Wasserrückhaltefähigkeit des Gründaches und die erforderlichen Pflegemaßnahmen zum dauerhaften Erhalt des Daches.

Nach Fertigstellung der Maßnahme:

  • Prüffähige Rechnung
  • Zahlungsnachweis mit genauen Angaben über Höhe der Zahlung, Empfänger und Leistung
  • Nachweis über fachgerechte und planungsgemäße Ausführung der Dachbegrünung (aussagekräftige Fotos, Bestätigung z.B. durch Planer, ausführende Firma oder Baubegleitung

Formulare

icons_website_pdf Förderantrag V mit Datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärung

Kumulierbarkeit

Die Kumulierung mit Förderungen anderer Programme ist bei Inanspruchnahme vom Antragsteller eigenständig zu überprüfen.