Umweltamt - Förderungen

Rathausstraße 3, 82031 Grünwald
Hausanschrift: Dr.-Max-Straße 4a

089 64162-420
089 64162-4420

1.Gebäudetheormografie

Antragszeitpunkt

Nach Umsetzung, spätestens 6 Monate nach Rechnungsdatum oder Fertigstellung.

Detailtext / Inhalt

Durchführung von infrarotthermografischen Messungen im Bereich der wärmeübertragenden Umfassungsfläche von Gebäuden zur qualitativen sowie quantitativen Beurteilung der Gebäudehülle aus energetischer, baukonstruktiver sowie bauphysikalischer Sicht. Gefördert werden Messungen entsprechend der VATh-Richtlinie: Bauthermografie des Bundesverbands für Angewandte Thermografie e.V. in der aktuellen Fassung (abrufbar unter www.vath.de/VATH-Richtlinien.htm)

Empfohlen wird die Kombination der Gebäudethermografie mit dem ebenfalls geförderten Blower-Door-Test.

Fördersätze

50 % der förderfähigen Kosten, Förderung gedeckelt bei 500 €

Voraussetzungen

  • Lage des untersuchten Gebäudes im Gemeindegebiet Grünwald
  •  Durchführung der Messung durch nach DIN EN ISO 9712 Stufe 2 oder 3 (Anwendungen im Bauwesen) zertifizierte Experten.

Fristen

Antragseinreichung binnen maximal sechs Monaten nach Umsetzung oder Rechnungsdatum.

Antragsberechtigt

Liegenschaftseigentümer.
Ist der Antragsteller nicht gleichzeitig Eigentümer der Liegenschaft, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Liegenschaftseigentümers zur Durchführung der beantragten Maßnahme vorzulegen.

Nicht Antragsberechtigt

Wohnungsbaufirmen/Bauträger, Bundes-, Landes-, Landkreis- oder Kommunalbehörden und politische Parteien

Erforderliche Unterlagen zusätzlich zum Antrag und der Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

  • Rechnungskopie mit Datum der Auftragserteilung und Leistungszeitraum
  • Kopie des Thermografieberichts
  • Kopie des Qualifikationsnachweises des beauftragten Fachbetriebs bzw. Experten

Formulare

icons_website_pdf Förderantrag I mit Datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärung

Kumulierbarkeit

Die Kumulierung mit Förderungen anderer Programme ist bei Inanspruchnahme vom Antragsteller eigenständig zu überprüfen.