Umweltamt - Förderungen

Rathausstraße 3, 82031 Grünwald
Hausanschrift: Dr.-Max-Straße 4a

089 64162-420
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2.Austausch von Heizungsumwälzpumpen

Antragszeitpunkt

Nach Umsetzung, spätestens 6 Monate nach Rechnungsdatum oder Fertigstellung.

Detailtext / Inhalt

Bezuschusst wird der Austausch alter ineffizienter Heizungsumwälzpumpen gegen stromsparende Hocheffizienzpumpen sowie von Warmwasserzirkulationspumpen mit Energieeffizienzindex EEI ≤ 0,2 gemäß bzw. in Anlehnung an die Verordnung (EU) Nr. 641/2009 in geltender Fassung.

Fördersätze

50 € Pauschale je förderfähiger Pumpe einmalig

Voraussetzungen

Die förderfähigen Pumpen sind in der Positivliste der BAFA gelistet. Der Einbau und die Auslegung müssen durch einen Fachbetrieb erfolgen.

Fristen

Einreichung des Antrags max. sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme. Nachreichungen max. drei Monate nach Einreichung des Antrags.

Anm.: Falls mind. zwei der Maßnahmen IV.1 Fernwärmeanschluss, IV.2 Austausch Umwälzpumpen und IV.3 Hydraulischer Abgleich im Verbund unternommen und gemeinsam zur Förderung beantragt wurden, wird der gemeinsame Antrag bis zu sechs Monate nach Schlussrechnungsdatum der letzten zugehörigen Rechnung akzeptiert.

Antragsberechtigt

Liegenschaftseigentümer.
Ist der Antragsteller nicht gleichzeitig Eigentümer der Liegenschaft, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Liegenschaftseigentümers zur Durchführung der beantragten Maßnahme vorzulegen.

Nicht Antragsberechtigt

Wohnungsbaufirmen/Bauträger, Bundes-, Landes-, Landkreis- oder Kommunalbehörden und politische Parteien

Erforderliche Unterlagen zusätzlich zum Antrag und der Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Rechnung über Einbau mit genauer Hersteller- und Typbezeichung der Hocheffizienzpumpen (gelistet in der Positivliste der BAFA). Zweck und Art der Pumpen müssen aus der Rechnung hervorgehen.

Formulare

icons_website_pdf Förderantrag IV mit Datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärung

Kumulierbarkeit

Die Kumulierung mit Förderungen anderer Programme ist bei Inanspruchnahme vom Antragsteller eigenständig zu überprüfen.