Umweltamt - Förderungen
4.Ladestationen 11 kW
Antragszeitpunkt |
Ladestationen 11 kW |
Detailtext / Inhalt |
Gefördert wird die Errichtung privater Ladestationen im Gemeindegebiet von Grünwald. |
Fördersätze |
50 % der förderfähigen Kosten, Förderung gedeckelt bei 1.500 € je Ladepunkt |
Voraussetzungen |
Betrieb der Ladeinfrastruktur mit 100 % Ökostrom oder, alternativ, der Betrieb einer PV-Anlage mit mind. 4,0 kWp am gleichen Hausanschluss. |
Fristen |
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Antragsberechtigt |
Jede Person, die in Grünwald private Ladeinfrastruktur errichtet. |
Nicht Antragsberechtigt |
Wohnungsbaufirmen/Bauträger, Bundes-, Landes-, Landkreis- oder Kommunalbehörden und politische Parteien |
Erforderliche Unterlagen zusätzlich zum Antrag und der Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung |
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Formulare |
Förderantrag III mit Datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärung |
Kumulierbarkeit |
Die Kumulierung mit Förderungen anderer Programme ist bei Inanspruchnahme vom Antragsteller eigenständig zu überprüfen. |