Umweltamt - Förderungen

Rathausstraße 3, 82031 Grünwald
Hausanschrift: Dr.-Max-Straße 4a

089 64162-420
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4.Ladestationen 11 kW

Antragszeitpunkt

Ladestationen 11 kW

Detailtext / Inhalt

Gefördert wird die Errichtung privater Ladestationen im Gemeindegebiet von Grünwald.

Gefördert werden Kauf oder Leasing von Ladestationen (z.B. Ladesäulen oder Wallboxen) zum Laden von batterieelektrisch angetriebenen Kraftfahrzeugen mit Wechselstrom, mit einer Ladeleistung bis maximal 1 x 11 kW je Hausanschluss, unabhängig von der Anzahl der Ladepunkte.

Die elektrische Vorrüstung für 11 kW je Hausanschluss wird gefördert. Für Ladestationen mit nominell höherer Ladeleistung, ist der Nachweis zur dauerhaften Beschränkung auf 11 kW zu führen.

Fördersätze

50 % der förderfähigen Kosten, Förderung gedeckelt bei 1.500 € je Ladepunkt

Voraussetzungen

Betrieb der Ladeinfrastruktur mit 100 % Ökostrom oder, alternativ, der Betrieb einer PV-Anlage mit mind. 4,0 kWp am gleichen Hausanschluss.

Fristen

  • Einreichung des Antrags max. sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme.
  • Nachreichungen max. drei Monate nach Einreichung des Antrags.
  • Haltedauer der Ladeinfrastruktur: mind. 36 Monate

Antragsberechtigt

Jede Person, die in Grünwald private Ladeinfrastruktur errichtet.

Nicht Antragsberechtigt

Wohnungsbaufirmen/Bauträger, Bundes-, Landes-, Landkreis- oder Kommunalbehörden und politische Parteien

Erforderliche Unterlagen zusätzlich zum Antrag und der Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

  • Detaillierte Rechnung(en) für Material und Arbeit zur Errichtung der Ladeinfrastruktur
  •  Nachweis über den Bezug von Ökostrom oder die eigene PV-Anlage für den Betrieb der Ladeinfrastruktur
  • Nachweise über die Einhaltung der im Detailtext beschriebenen Voraussetzungen
  • Nachweis der Anmeldung der Ladeinfrastruktur beim Netzbetreiber (https://www.bayernwerk-netz.de/de/energie-anschliessen/stromnetz/ladeeinrichtung.html)

Formulare

icons_website_pdf Förderantrag III mit Datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärung

Kumulierbarkeit

Die Kumulierung mit Förderungen anderer Programme ist bei Inanspruchnahme vom Antragsteller eigenständig zu überprüfen.