Umweltamt - Förderungen
1.Gebäudetheormografie
Antragszeitpunkt |
Nach Umsetzung, spätestens 6 Monate nach Rechnungsdatum oder Fertigstellung. |
Detailtext / Inhalt |
Durchführung von infrarotthermografischen Messungen im Bereich der wärmeübertragenden Umfassungsfläche von Gebäuden zur qualitativen sowie quantitativen Beurteilung der Gebäudehülle aus energetischer, baukonstruktiver sowie bauphysikalischer Sicht. Gefördert werden Messungen entsprechend der VATh-Richtlinie: Bauthermografie des Bundesverbands für Angewandte Thermografie e.V. in der aktuellen Fassung (abrufbar unter www.vath.de/VATH-Richtlinien.htm) |
Fördersätze |
50 % der förderfähigen Kosten, Förderung gedeckelt bei 500 € |
Voraussetzungen |
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Fristen |
Antragseinreichung binnen maximal sechs Monaten nach Umsetzung oder Rechnungsdatum. |
Antragsberechtigt |
Liegenschaftseigentümer. |
Nicht Antragsberechtigt |
Wohnungsbaufirmen/Bauträger, Bundes-, Landes-, Landkreis- oder Kommunalbehörden und politische Parteien |
Erforderliche Unterlagen zusätzlich zum Antrag und der Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung |
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Formulare |
Förderantrag I mit Datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärung |
Kumulierbarkeit |
Die Kumulierung mit Förderungen anderer Programme ist bei Inanspruchnahme vom Antragsteller eigenständig zu überprüfen. |