Rathaus Gemeinde GrünwaldRathaus Gemeinde Grünwald
Unser Bürgerservice
Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit
Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.Beschreibung
Die Tätigkeit von Bildhauern, Steinmetzen und sonstigen Gewerbetreibenden auf dem gemeindlichen Friedhof kann eine vorherige Zulassung durch die Gemeinde erfordern. Konkrete Informationen zu den eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anzeigen erhalten Sie von der jeweiligen Gemeinde bzw. dem für Sie zuständigen einheitlichen Ansprechpartner.Dort können Sie auch erfahren, welche Zulassungsvoraussetzungen (beispielsweise Sachkunde, Eignung, Zuverlässigkeit) konkret bestehen, wie das Verfahren abgewickelt wird, welche Nachweise erforderlich sind und welche Kosten entstehen können.
Rechtsgrundlagen
Benutzungssatzung für den Friedhof
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Für Sie zuständig
Herr Wolfgang Singer
Telefon:089 64162-141
Fax:
089 64162-3141
Email:
wolfgang.singer@gemeinde-gruenwald.de
Frau Ivana Pleithner-Micic
Telefon:089 64162-140
Fax:
089 64162-3140
Email:
ivana.pleithner-micic@gemeinde-gruenwald.de
Kontakt
Gemeinde Grünwald
Hausanschrift
Rathausstraße 3
82031 Grünwald
Postanschrift
Rathausstraße 3
82031 Grünwald
Telefon: +49 89 64162-0
Fax: +49 89 64162-102
E-Mail: E-Mail an die Behörde
Homepage: Webseite der Behörde
Homepage(2): Behördenwegweiser
Auf Karte anzeigen
Gemeinde Grünwald
Ansprechpartner
Gemeinde Grünwald
Dienstleistungen A-Z
Gemeinde Grünwald
Amtliche Bekanntmachungen
Gemeinde Grünwald