Gemeinde Grünwald
Rathausstraße 3, 82031 Grünwald
089 64162-0
089 64162-102
Unser Bürgerservice
Wasser- und Eisgefahr; Abwendung
Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.
Für Sie zuständig
Unterreiner Fabienne
Sachbereichsleiterin Gewerbe- und Ordnungsamt
Zimmer Nr. E.13
089 64162-185
089 64162-4185
Maier Patricia
Stellvertretende Sachgebietsleitung Gewerbe- und Ordnungsamt
Zimmer Nr. E.15
089 64162-184
089 64162-4184
Beschreibung
Die benachbarten Gemeinden haben insbesondere nach Bedarf Hilfskräfte, Materialien, Werkzeuge, Geräte und Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen.
Gemeinden, die erfahrungsgemäß von Überschwemmungen oder Muren bedroht sind, haben dafür zu sorgen, dass ein Wach- und Hilfsdienst für Wassergefahr (Wasserwehr, Dammwehr, Murenabwehr) eingerichtet wird; sie haben die hierfür erforderlichen Hilfsmittel bereitzuhalten.
Rechtsgrundlagen
Art. 50 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Verpflichtungen der Gemeinden; Abwendung von Wasser- und Eisgefahr
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 22.07.2022