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Unser Bürgerservice

Schülerunfallversicherung; Informationen über Kostenträger

Schüler (ggfs. auch Elternbeiräte u.a.) haben unter den Voraussetzungen des Sozialgesetzbuchs Siebtes Buch (SGB VII) gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser greift nicht erst nach einem Unfallereignis, sondern umfasst z.B. auch Maßnahmen der Unfallprävention.

Beschreibung

Während der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen, auf dem Weg von und zur Schule sowie während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen genießen Schülerinnen und Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Die gesetzliche Unfallversicherung erstreckt sich darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen z. B. auf ehrenamtlich tätige Personen wie Elternbeiräte oder Schulwegdienste.

Träger der Unfallversicherung in Bayern sind die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) bzw. die Bayerische Landesunfallkasse (LUK).

Den Versicherungsträgern obliegen außer der finanziellen Abwicklung von Unfällen im Schulbereich auch Maßnahmen der Unfallprävention.

Bei Schulunfällen erstellt die Schulleiterin/der Schulleiter eine Unfallanzeige und übermittelt diese dem Unfallversicherungsträger. Sie/er wird hierbei von dem/der Sicherheitsbeauftragten unterstützt.

Kosten
Es fallen keine Beiträge für Schülerinnen und Schüler oder Erziehungsberechtigte an. Die Kosten werden i.d.R. von der Kommune oder dem Freistaat Bayern getragen.
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)


Für Sie zuständig

Frau Jana Kautz Telefon:
089 64162-220
Fax:
089 64162-4220
Email:
jana.kautz@gemeinde-gruenwald.de
Kontakt
Gemeinde Grünwald
Hausanschrift
Rathausstraße 3
82031 Grünwald
Postanschrift
Rathausstraße 3
82031 Grünwald
Telefon: +49 89 64162-0
Fax: +49 89 64162-102
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