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Personalausweis; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens
Ist Ihr deutscher Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.
Beschreibung
Bei Abhandenkommen Ihres Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Personalausweisbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.
Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Personalausweisbehörde anzuzeigen und der bisher verlustige Personalausweis vorzulegen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.
Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Für Sie zuständig
Frau Anette Kalyta-Skuban
Telefon:089 64162-172
Fax:
089 64162-3172
Email:
anette.kalyta-skuban@gemeinde-gruenwald.de
Frau Luisa Hohenadl
Telefon:089 64162-173
Fax:
089 64162-3173
Email:
luisa.hohenadl@gemeinde-gruenwald.de
Frau Lena Dalmeier
Telefon:089 64162-192
Fax:
089 64162-4192
Email:
lena.dalmeier@gemeinde-gruenwald.de
Herr Michael Steger
Telefon:089 64162-176
Fax:
089 64162-3176
Email:
michael.steger@gemeinde-gruenwald.de