Unser Bürgerservice

Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung

Eine Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.

Für Sie zuständig

 Nuffer Birgit
Mitarbeiterin Bauverwaltung
Zimmer Nr. 3.09
 089 64162-335
 089 64162-4335
 Rothörl Stefan
Abteilungsleiter Bauverwaltung
Zimmer Nr. 3.08
 089 64162-337
 089 64162-4337
 Schlichenmaier Anija
Stellvertretende Sachgebietsleiterin Baurecht
Zimmer Nr. 3.10
 089 64162-331
 089 64162-4331

Beschreibung

Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.

Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal) Stand: 28.06.2023