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Unser Bürgerservice

Fischereiabgabe; Zahlung

Die Fischereiabgabe wird ausschließlich zur Förderung der Fischerei verwendet.

Beschreibung

Wer in Bayern den Fischfang ausüben will und dafür einen bayerischen Fischereischein benötigt, muss die Fischereiabgabe bezahlen; sie kann wahlweise entweder für einen Zeitraum von fünf Jahren oder einmal für die gesamte Gültigkeitsdauer gezahlt werden.

Die Fischereiabgabe wird ausschließlich zur Förderung der Fischerei verwendet. Die Mittel werden im Rahmen gesetzlicher Vorschriften überwiegend durch den Landesfischereiverband Bayern e.V. vergeben.

Fristen

Haben Sie einen Fischereischein auf Lebenszeit und die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre bezahlt, ist nach Ablauf dieser fünf Jahre die Fischereiabgabe erneut fällig, wenn Sie weiter fischen wollen.

Kosten

Bei Zahlung für fünf Jahre beträgt die Fischereiabgabe 40,00 EUR.

Bei einmaliger Zahlung haben Sie höchstens 300,00 € zu entrichten (bei Beantragung mit 14 Jahren). Die Abgabe bei einmaliger Zahlung ermäßigt sich umso stärker, je älter sie bei Antragsstellung sind. Wenn Sie bei Antragstellung z.B. 45 Jahre alt sind, beträgt die Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit bei Einmalzahlung noch 160,00 €.

Für den Jahresfischereischein für Touristen beträgt die Fischereiabgabe 15,00 €.

Unter bestimmten Voraussetzungen, die Sie bei der Gemeinde erfahren, ermäßigt sich die Fischereiabgabe auf 50% des regulären Betrags.

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)


Für Sie zuständig

Frau Dagmar Schierghofer Telefon:
089 64162-187
Fax:
089 64162-4187
Email:
dagmar.schierghofer@gemeinde-gruenwald.de
Frau Susanne Balog-Engelmaier Telefon:
089 64162-186
Fax:
089 64162-4186
Email:
susanne.balog-engelmaier@gemeinde-gruenwald.de
Kontakt
Gemeinde Grünwald
Hausanschrift
Rathausstraße 3
82031 Grünwald
Postanschrift
Rathausstraße 3
82031 Grünwald
Telefon: +49 89 64162-0
Fax: +49 89 64162-102
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