Gemeinde Grünwald
Rathausstraße 3, 82031 Grünwald
089 64162-0
089 64162-102
Unser Bürgerservice
Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung
Für Sie zuständig
Unterreiner Fabienne
Sachbereichsleiterin Gewerbe- und Ordnungsamt
Zimmer Nr. E.13
089 64162-185
089 64162-4185
Maier Patricia
Stellvertretende Sachgebietsleitung Gewerbe- und Ordnungsamt
Zimmer Nr. E.15
089 64162-184
089 64162-4184
Beschreibung
Wenn Sie höchstens für zwei Monate ein Zeltlager "auf der grünen Wiese" errichten möchten, benötigen Sie weder für den Lagerplatz selbst, noch für die Zelte und die erforderlichen Nebenanlagen wie Waschgelegenheiten, Beleuchtung oder Einrichtungen zur Abwasser- und Abfallentsorgung eine Baugenehmigung.
Sofern das Zeltlager jedoch mehr als drei Zelte umfassen soll, ist für die Errichtung des Zeltlagerplatzes die Erlaubnis der Gemeinde nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz erforderlich.
Kosten
Die Gemeinden können Verwaltungskosten für die Erteilung der Erlaubnis erheben.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 02.05.2022