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Personalrat der Gemeindeverwaltung; Informationen

Der Personalrat ist die Vertretung der Beschäftigten (Arbeitnehmer und Beamte) einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung. Er wird u.a. von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Gemeindeverwaltung gewählt.

Für Sie zuständig

 Kalyta-Skuban Anette
Sachbereichsleitung Melde- und Passamt
Zimmer Nr. E.07
 089 64162-172
 089 64162-3172
 Hohenadl Luisa
Stellvertretende Sachbereichsleitung Melde- und Passamt
Zimmer Nr. E.07
 089 64162-173
 089 64162-3173
 Dalmeier Lena
Mitarbeiterin Melde- und Passamt
Zimmer Nr. E.09
 089 64162-192
 089 64162-4192
 Steger Michael
Mitarbeiter Melde- und Passamt
Zimmer Nr. E.09
 089 64162-176
 089 64162-3176

Beschreibung

Das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG) ist die Grundlage für die Wahl und die Arbeit des Personalrats. Er wird alle fünf Jahre von den Mitarbeitern der Behörde gewählt und vertritt die Interessen aller Mitarbeiter (Beschäftigte und Beamte). In allen Dienststellen, die in der Regel mindestens fünf Wahlberechtigte beschäftigen, von denen drei wählbar sind, werden Personalräte gebildet.

Der Personalrat ist an vielen Entscheidungen der Behörde beteiligt. Dazu zählen z. B.

  • Einstellungen
  • Arbeitszeitregelungen
  • Beförderungen und Höhergruppierungen
  • Kündigungen
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal) Stand: 15.11.2024