Unser Bürgerservice

Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung

Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.

Für Sie zuständig

 Schierghofer Dagmar
Mitarbeiterin Gewerbe- und Ordnungsamt
Zimmer Nr. E14
 089 64162-187
 089 64162-4187
 Balog-Engelmaier Susanne
Mitarbeiterin Gewerbe- und Ordnungsamt
Zimmer Nr. E.14
 089 64162-186
 089 64162-4186

Beschreibung

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.

Weitere Hinweise

icons_website_pdf Gewerbeabmeldung

Kosten Zweitschrift: 15€

Voraussetzungen

Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

Fristen

Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.

Kosten

25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz

Formulare

Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent Sie können dieses Formular zur An-, Ab oder Ummeldung eines Gewerbes nutzen. Ein Online-Ausfüllassistent unterstützt Sie beim Ausfüllen. Wenn Sie alle Angaben erfasst haben, wird das ausgefüllte Formular im PDF-Format bereitgestellt.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen verwaltungsgerichtliche Klage
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal) Stand: 04.12.2024