Zum Inhalt Zur Suche
Google Translate

This website can be translated into various languages using Google Translate. If you select another language, you will be redirected to the Google server and leave the gemeinde-gruenwald.de website. Please note that Grünwald has no influence on the processing of your data by Google. If you do not want your data to be transmitted to Google, you can close the window by clicking on the "X".

Rathaus Gemeinde GrünwaldRathaus Gemeinde Grünwald

Unser Bürgerservice

Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung

Wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit und die Verlegung des Betriebs innerhalb der Gemeinde müssen angezeigt werden.
Beschreibung

Eine Gewerbeummeldung kann notwendig sein, wenn Sie

  • den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen;
  • den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln;
  • Ihren Namen bzw. bei juristischen personen (z.B. GmbH, UG ) den Namen des Unternehmens ändern oder
  • den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:

  1. An- und Verkauf durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe;
  2. Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten;
  3. Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften;
  4. Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften;
  5. Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste; und
  6. Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.
Voraussetzungen

Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

Fristen

Die Anzeige ist bei Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gewerbegegenstands vorzunehmen.

Bei der Gewerbeummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, einen Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen.

Formulare
Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent Sie können dieses Formular zur An-, Ab oder Ummeldung eines Gewerbes nutzen. Ein Online-Ausfüllassistent unterstützt Sie beim Ausfüllen. Wenn Sie alle Angaben erfasst haben, wird das ausgefüllte Formular im PDF-Format bereitgestellt.
Kosten
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz
Rechtsgrundlagen
§ 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
§ 38 Gewerbeordnung (GewO) Überwachungsbedürftige Gewerbe
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)


Für Sie zuständig

Frau Dagmar Schierghofer Telefon:
089 64162-187
Fax:
089 64162-4187
Email:
dagmar.schierghofer@gemeinde-gruenwald.de
Frau Susanne Balog-Engelmaier Telefon:
089 64162-186
Fax:
089 64162-4186
Email:
susanne.balog-engelmaier@gemeinde-gruenwald.de
Kontakt
Gemeinde Grünwald
Hausanschrift
Rathausstraße 3
82031 Grünwald
Postanschrift
Rathausstraße 3
82031 Grünwald
Telefon: +49 89 64162-0
Fax: +49 89 64162-102
Handwerkskammer für München und Oberbayern
Hausanschrift
Max-Joseph-Straße 4
80333 München
Postanschrift
Postfach 340138
80098 München
Telefon: +49 89 5119-0
Fax: +49 89 5119-295
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Hausanschrift
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
Postanschrift
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
Telefon: +49 89 5116-0
Fax: +49 89 5116-1306
Auf Karte anzeigen