Gemeinde Grünwald
Rathausstraße 3, 82031 Grünwald
089 64162-0
089 64162-102
Dienstleistungen A - Z
Antragsservice; Unterstützung durch Gemeinde
Für Sie zuständig
Beschreibung
Die Gemeinden sind in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft den Gemeindeangehörigen bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren behilflich, auch wenn für deren Durchführung eine andere Behörde zuständig ist.
Soweit Anträge bei der Regierung, dem Bezirk oder dem Landratsamt einzureichen sind, haben auch die Gemeinden die Anträge entgegenzunehmen und unverzüglich an die betreffende Behörde weiterzuleiten. Die Antragstellung bei der Gemeinde gilt als Antragstellung bei einer dieser Behörden, soweit sich nicht aus Bundesrecht etwas anderes ergibt.
Vordrucke für Anträge, Anzeigen und Meldungen, die den Gemeinden von anderen Behörden überlassen werden, halten die Gemeinden bereit.
Rechtsgrundlagen
Art. 58 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 05.07.2023