Aktuelle Meldungen
Das gemeindliche Förderprogramm wird aufgefrischt!
Was wird im kommunalen Förderprogramm Umweltschutz gefördert? Hier die vollständige Liste:
- Gebäudethermografie
- Blower-Door-Test
- Dämmung der Gebäudehülle
- Austausch von Fenstern, Außentüren
- Raumlufttechnische Anlagen
- Passivhaus
- Photovoltaikanlagen
- Batteriespeicher
- Solarthermische Anlagen
- Ladestationen 11 kW
- Ladeinfrastruktur in MFH und Gewerbe
- Steckerfertige PV-Anlagen
- Fernwärmeanschluss
- Austausch von Heizungsumwälzpumpen
- Hydraulischer Heizungsabgleich
- Wärmepumpen (in Gemeindegebieten ohne Fernwärmeversorgung)
- Regenwassernutzungsanlagen
- Dachbegrünung
- Austausch Haushaltsgeräte
- Pedelecs, Lastenräder
Der Antragsprozess sowie die dazugehörigen Formulare wurden mit Blick auf eine einfache und schnelle Bearbeitung im Sinne der Bürger optimiert.
- Energetischen Sanierungsmaßnahmen, wie die Dämmung von Außenwänden und Dächern und der Austausch von Fenstern, hängen jetzt direkt an der lukrativen Bundesförderung der BAFA und doppeln diese auf, sehr einfach und lohnend.
- Das separate Förderprogramm für Wallboxen wurde in das Förderprogramm Umweltschutz integriert und damit deutlich vereinfacht. Die Gemeinde übernimmt jetzt bis zu 50% der Kosten. Für größere Ladeinfrastrukturanlagen wurde eine neue spezifische Förderung geschaffen.
- Solarthermische Anlagen werden mit deutlich höheren Sätzen gefördert. Zusätzlich wird auch die Sanierung von bestehenden Anlagen unterstützt.
- Die äußerst beliebte PV-Förderung ist noch attraktiver geworden und setzt jetzt zusätzliche Anreize für die volle Ausnutzung von großen Dachflächen. Die Förderung von Batteriespeichern wurde erheblich vereinfacht.
- Luftdichtigkeitsprüfung und Thermografie sollten bei der Untersuchung von Bestandsgebäuden kombiniert und gleichzeitig durchgeführt werden. In diesem Sinne wurde die Förderung beider Maßnahmen vereinheitlicht und erhöht.
- Regenwasser aufzufangen wird immer interessanter. Eine erhöhte Förderung und die Betonung der Unterstützung für Nachnutzung von ausgedienten Öltanks trägt dem Rechnung.
- Die Fördersumme für den Austausch alter Haushaltsgeräte wird zukünftig verdoppelt bis verdreifacht – aber der Antrag ist jetzt vor Kauf des neuen und Entsorgung des alten Geräts zu stellen!
- Beendet wurden die Förderungen für Energieberatung aufgrund eines staatlichen Kumulierungsverbots. Die E-Mobilitätsberatung geht in der Förderung für größere Ladeinfrastrukturanlagen auf.
- Holzpelletheizungen und Ökostrom laufen mangels Relevanz und Nachfrage aus.
Zu finden sind die Richtlinien und die neuen Anträge auf der Website der Gemeinde Grünwald direkt unter Rathaus / Umweltamt / Förderprogramme.
Für alle Fragen rund um diese Förderungen steht Ihnen Ihr Umweltamt der Gemeinde Grünwald sehr gerne per E-Mail unter umwelt@gemeinde-gruenwald.de oder telefonisch unter 089 64162-420 zur Verfügung.
Fragen Sie uns und nützen Sie die Gelegenheit Ihre ökologischen Investitionen durch die Gemeinde Grünwald bezuschussen zu lassen!
Gemeinde Grünwald
Rathausstraße 3, 82031 Grünwald
089 64162-0
089 64162-102