Umweltamt - Förderungen

Rathausstraße 3, 82031 Grünwald
Hausanschrift: Dr.-Max-Straße 4a

089 64162-420
089 64162-4420

VI. Austausch Haushaltsgeräte

Antragszeitpunkt

Vor Anschaffung des Neugeräts und vor Entsorgung des Altgeräts

Detailtext / Inhalt

Umweltprämie für Austausch alter Haushaltsgeräte gegen Neugeräte Diese Prämie wird für den Neuerwerb von Haushaltsgeräten bei gleichzeitigem Austausch eines Altgeräts derselben Gerätekategorie gewährt.

Gefördert werden Geräte der folgenden Kategorien:

  • Kühl- und Gefriergeräte (Sonderförderung)
  • Waschmaschinen
  • Kondensationstrockner mit integrierter Wärmepumpe
  • Spülmaschinen

Wasch- und/oder Wäschetrockner ohne Wärmepumpe werden, unabhängig von der Energieeffizienzklasse, nicht gefördert.

Der Austausch des Altgerätes muss gegen ein Gerät der aktuell höchstmöglichen Energieeffizienzklasse (EEK) erfolgen. Die Bewertung dieses Anspruchs erfolgt anhand der zum Antragszeitpunkt aktuellen Version der Verbraucherinformation „Besonders sparsame Haushaltsgeräte“ der Ö-quadrat GmbH (www.oe2.de), welche auch auf der Hompage der Gemeinde Grünwald veröffentlicht ist. Die Förderbedingung gilt als erfüllt, wenn für das Neugerät eine EEK nachgewiesen werden kann, wie sie für mindestens eines der fünf besten Geräte in der jeweiligen Unterkategorie ausgewiesen wird.

Es muss ein Nachweis über die fachmännische Entsorgung des Altgerätes erbracht werden. Das zu entsorgende Altgerät muss nachweislich (!) mindestens 12 Jahre alt sein.

Fördersätze

Sonderförderung Kühl- und Gefriergeräte:

  • 25 % der Kosten des Neugeräts, Förderung gedeckelt bei 250 €

Sonstige:

  • 15 % der Kosten des Neugeräts, Förderung gedeckelt bei 150 €

Voraussetzungen

  • Mindestalter des Altgeräts: 12 Jahre
  • fachgerechte Entsorgung des Altgeräts

Fristen

Einreichung des Antrags max. sechs Monate nach Übernahme des Fördergegenstandes. Nachreichungen max. drei Monate nach Einreichung des Antrags.

Antragsberechtigt

Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Grünwald und in der Gemeinde Grünwald ansässige Gewerbebetriebe und Freiberufler im Sinne des § 18 EStG.

Nicht Antragsberechtigt

Wohnungsbaufirmen/Bauträger, Bundes-, Landes-, Landkreis- oder Kommunalbehörden und politische Parteien

Erforderliche Unterlagen zusätzlich zum Antrag und der Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Zum Antragszeitpunkt:

  • Detailliertes Angebot für das Neugerät mit Angabe der Energieeffizienzklasse
  • Nachweis über das Alter des Altgeräts (mind. 12 Jahre), z.B. mittels Rechnung oder Foto des Typenschilds

Nach Anschaffung und Entsorgung:

  • Detaillierte, auf den Antragsteller ausgestellte Rechnung für das Neugerät
  • Nachweis zur Energieeffizienzklasse des Neugeräts
  • Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung des Altgeräts, z.B. durch den Lieferanten des Neugeräts oder Bestätigung durch den Wertstoffhof Grünwald

Formulare

Kumulierbarkeit

Nicht geregelt.