Umweltamt - Förderungen

Rathausstraße 3, 82031 Grünwald
Hausanschrift: Dr.-Max-Straße 4a

089 64162-420
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6.Steckerferitge PV-Anlagen

Antragszeitpunkt

Vor Kauf der Anlage.

Detailtext / Inhalt

Gefördert wird Kauf und Installation von Steckerfertigen PV-Anlagen (auch Balkonkraftwerke, steckbare Photovoltaik-Stromerzeugungsgeräte, Stecker-Solar-Geräte, PV-Balkonmodule oder Plug&Play Anlagen genannt).

Gebrauchte Anlagen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Fördersätze

0,40 €/Wp Modulleistung, maximal 50 % der förderfähigen Kosten, Förderung gedeckelt bei 480 €

Voraussetzungen

Die Anschlussbedingungen des Netzbetreibers sind einzuhalten.
Link: www.bayernwerk-netz.de/de/energie-einspeisen/ihre-anlage.html

Die Kompatibilität von Nennspannung und Nennstrom mit dem Wechselrichter ist auf Nachfrage nachzuweisen.

Fristen

Einreichung des Antrags vor Maßnahmenbeginn. Nachreichung von Dokumenten max. drei Monate nach Fertigstellung der Maßnahme und/oder Schlussrechnungsdatum.

Antragsberechtigt

Liegenschaftseigentümer.
Ist der Antragsteller nicht gleichzeitig Eigentümer der Liegenschaft, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Liegenschaftseigentümers zur Durchführung der beantragten Maßnahme vorzulegen.

Nicht Antragsberechtigt

Wohnungsbaufirmen/Bauträger, Bundes-, Landes-, Landkreis- oder Kommunalbehörden und politische Parteien

Erforderliche Unterlagen zusätzlich zum Antrag und der Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Zur Antragseinreichung:

  • Nachweis der Antragsberechtigung
  • Kostenvoranschlag
  • Aussagefähige Produktbeschreibung der Photovoltaikanlage sowie Angabe der installierten Leistung

Nach Durchführung:

  • Dokumentation der Anmeldung beim Netzbetreiber
  • Registrierungsbestätigung zum Marktstammdatenregister (MaStR; Link: www.marktstammdatenregister.de/MaStR/)
  • Kopie der vollständigen Rechnungen der Anlage. Aus den Rechnungen müssen die genauen Hersteller- und Typbezeichnungen der Kollektoren und die Gesamtleistung der Anlage hervorgehen.

Formulare

icons_website_pdf Förderantrag III mit Datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärung

Kumulierbarkeit

Die Kumulierung mit Förderungen anderer Programme ist bei Inanspruchnahme vom Antragsteller eigenständig zu überprüfen.