Umweltamt - Förderungen

Rathausstraße 3, 82031 Grünwald
Hausanschrift: Dr.-Max-Straße 4a

089 64162-420
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3.Solarthermische Anlagen mit hocheffienzientem Speicher

Antragszeitpunkt

Vor Erteilung eines Auftrags zur Herstellung der Anlage.

Detailtext / Inhalt

Gefördert werden solarthermische Anlagen aus der "Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen" zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und Schichtpufferspeicher der Energieeffizienzklasse A oder B.

Ein Ausschlusskriterium ist, wenn die Solaranlage im Neubau benötigt wird, um den Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu genügen. Bei Anschluss an die Schwimmbadbeheizung dürfen nur Überschüsse zur Erwärmung des Schwimmbadwassers dienen.

Link zur o.g. "Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen": https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_solarthermie_anlagenliste.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Fördersätze

Anlagen zur Warmwasserbereitung:

  • 70 €/m² von mind. 3,0 m² bis 40 m² Bruttokollektorfläche
  • Mindestförderung 700 €

Anlagen für Heizungsunterstützung plus Warmwasserbereitung:

  • 2.800 € pauschal bis 14 m² Bruttokollektorfläche 200 €/m² ab dem 15. Quadratmeter, Förderung gedeckelt bei 7.000 €
  • Minderung des Fördersatzes um 15 % bei Flachkollektoren

Erweiterung von bestehenden Solarkollektorflächen:

  • 70 €/m² zusätzlicher Bruttokollektorfläche

Sanierung von bestehenden Solarkollektorflächen: 

  • 50 % der Sanierungskosten, Förderung gedeckelt bei 50 €/m²

Voraussetzungen

Solare Deckungsgrade des nachgewiesenen Energiebedarfs:

Solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung, mindestens: 50 % bei bis zu drei Wohneinheiten, 30 % bei mehr als drei WE

Solarthermische Anlagen zur kombinierten Heizungsunterstützung plus Warmwasserbereitung, mindestens: 20 % des Gesamtenergiebedarfs

Eine Anlagenüberwachung mittels Solarregler mit automatischer Funktionskontrolle gemäß VDI-Richtlinie 2169 ist verpflichtend.

Fristen

Einreichung des Antrags vor Maßnahmenbeginn.

Nachreichung von Dokumenten max. drei Monate nach Fertigstellung der Maßnahme und/oder Schlussrechnungsdatum.

Antragsberechtigt

Liegenschaftseigentümer. Ist der Antragsteller nicht gleichzeitig Eigentümer der Liegenschaft, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Liegenschaftseigentümers zur Durchführung der beantragten Maßnahme vorzulegen.

Nicht Antragsberechtigt

Wohnungsbaufirmen/Bauträger, Bundes-, Landes-, Landkreis- oder Kommunalbehörden und politische Parteien

Erforderliche Unterlagen zusätzlich zum Antrag und der Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Zur Antragstellung:

  • Kostenvoranschlag / Angebot mit Hersteller- und Typenbezeichnung inkl. Bruttokollektorfläche und Angaben zur Anlagenüberwachung
  • Simulationsberechnung zum Nachweis des Mindestdeckungsgrades mittels f-Chart, Gtsolar, ISHFm, TRNSYS oder TSOL (Berechnung der Energieeinsparung bzw. des solaren Energieertrages und Deckungsanteils)

Nach Fertigstellung der Maßnahme:

  •  Rechnungskopie mit Hersteller- und Typenbezeichnung inkl. Bruttokollektorfläche und Angaben zur Anlagenüberwachung sowie Datum der Auftragserteilung und Leistungszeitraum

Formulare

icons_website_pdf Förderantrag III mit Datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärung

Kumulierbarkeit

Die Kumulierung mit Förderungen anderer Programme ist bei Inanspruchnahme vom Antragsteller eigenständig zu überprüfen.