E-Mobilität
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.11.2019 hat der Gemeinderat Grünwald die Förderrichtlinie zur Elektromobilität beschlossen.
Förderrichtlinie
Förderantrag
Datenschutzrechtliche Einwilligung
de-minimis-Erklärung
de-minimis-Erklärung für WEG
Verwendungsnachweis
Inbetriebnahmeprotokoll
Die Ziele der Förderrichtlinie sind:
- Senkung der lokalen CO2-Emissionen im Sinne des Klimaschutzes durch eine Minderung des Verbrauchs von fossilen Energieträgern
- Verringerung der Emissionen von Schadgasen (v.a. NOx) und Feinstäuben
- Flächendeckende Lärmminderung
Die vorliegende Richtlinie regelt die Bedingungen unter denen ab dem 01.01.2019 eine Förderung beantragt werden kann.
Förderbestände
Förderung
Maximale Förderhöhe
Ladeinfrastruktur inkl. Hausanschluss
40% der Nettokosten
3.500 € pro Normalladeprodukt
Beratungsangebot
80% der Nettokosten
1.600 €
Der Antragsstellerkreis umfasst:
- Gewerbetreibende
- Freiberuflichkeit
- Gemeinnützigkeit
- Privatpersonen
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)