E-Mobilität

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.11.2019 hat der Gemeinderat Grünwald die Förderrichtlinie zur Elektromobilität beschlossen.

icons_website_pdf Förderrichtlinie

icons_website_pdf Förderantrag

icons_website_pdf Datenschutzrechtliche Einwilligung

icons_website_pdf de-minimis-Erklärung

icons_website_pdf de-minimis-Erklärung für WEG

icons_website_pdf Verwendungsnachweis

icons_website_pdf Inbetriebnahmeprotokoll


Die Ziele der Förderrichtlinie sind:

  • Senkung der lokalen CO2-Emissionen im Sinne des Klimaschutzes durch eine Minderung des Verbrauchs von fossilen Energieträgern
  • Verringerung der Emissionen von Schadgasen (v.a. NOx) und Feinstäuben
  • Flächendeckende Lärmminderung

Die vorliegende Richtlinie regelt die Bedingungen unter denen ab dem 01.01.2019 eine Förderung beantragt werden kann.

 

Förderbestände

Förderung

Maximale Förderhöhe


Ladeinfrastruktur inkl. Hausanschluss

40% der Nettokosten

3.500 € pro Normalladeprodukt


Beratungsangebot

80% der Nettokosten

1.600 €



Der Antragsstellerkreis umfasst:

  • Gewerbetreibende
  • Freiberuflichkeit
  • Gemeinnützigkeit
  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
     

Umweltamt, E-Mobilität

Rathausstraße 3,
Hausanschrift: Dr.-Max-Straße 4a

089 64162-414
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