Umweltamt - Förderungen
VI. Austausch Haushaltsgeräte
Antragszeitpunkt |
Vor Anschaffung des Neugeräts und vor Entsorgung des Altgeräts |
Detailtext / Inhalt |
Umweltprämie für Austausch alter Haushaltsgeräte gegen Neugeräte Diese Prämie wird für den Neuerwerb von Haushaltsgeräten bei gleichzeitigem Austausch eines Altgeräts derselben Gerätekategorie gewährt. Gefördert werden Geräte der folgenden Kategorien:
Wasch- und/oder Wäschetrockner ohne Wärmepumpe werden, unabhängig von der Energieeffizienzklasse, nicht gefördert. |
Fördersätze |
Sonderförderung Kühl- und Gefriergeräte:
Sonstige:
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Voraussetzungen |
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Fristen |
Einreichung des Antrags max. sechs Monate nach Übernahme des Fördergegenstandes. Nachreichungen max. drei Monate nach Einreichung des Antrags. |
Antragsberechtigt |
Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Grünwald und in der Gemeinde Grünwald ansässige Gewerbebetriebe und Freiberufler im Sinne des § 18 EStG. |
Nicht Antragsberechtigt |
Wohnungsbaufirmen/Bauträger, Bundes-, Landes-, Landkreis- oder Kommunalbehörden und politische Parteien |
Erforderliche Unterlagen zusätzlich zum Antrag und der Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung |
Zum Antragszeitpunkt:
Nach Anschaffung und Entsorgung:
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Formulare |
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Kumulierbarkeit |
Nicht geregelt. |