Vor Erteilung eines Auftrags zur Herstellung der Dachbegrünung. Die Antragstellung kann während oder nach der Planung erfolgen, wenn diese in einem eigenen Auftrag vergeben wurde. Die Kosten der Planung können, wenn die Begrünung zur Umsetzung kommt, als Teil der förderfähigen Kosten berücksichtigt werden.
Detailtext / Inhalt
Förderfähig sind alle freiwilligen Maßnahmen, die der extensiven Begrünung von Dächern dienen. Sanierungen von bereits begrünten Dächern können gefördert werden, wenn diese nachweislich mindestens 20 Jahre alt sind.
Die Höhe des Fördersatzes richtet sich nach der Art der Bepflanzung und der Wasserrückhaltekapazität des Gründaches. Details dazu siehe „Fördersätze“.
Die Förderung erfolgt unter folgender Auflage: Die Bepflanzung und Gestaltung des geförderten Gründaches sind bei artentsprechender Pflege dauerhaft zu erhalten. Die Begrünungen müssen mindestens 10 Jahre Bestand haben. Dies ist auch bei einem Eigentümerwechsel sicher zu stellen.
Die Gemeinde behält sich eine Ortsbesichtigung zur Überprüfung der fachgerechten Ausführung der Arbeiten vor.
Förderwürdig sind die gesamten Kosten der Maßnahme:
die Kosten für die Ausführung der Begrünung, für Materialien und Ansaat bzw. Bepflanzung (ab Oberkante Dachabdichtung)
die Kosten für die Planung und fachliche Begleitung der Ausführung.
Fördersätze
Artenreiche Extensivgründächer/ Retentionsdächer
Standortgerechte Begrünung mit Gräsern, Kräutern und/ oder Stauden
Planung und Ausführung entsprechen den aktuellen technischen Vorschriften, insbesondere den Dachbegrünungsrichtlinien
Richtlinien für die Planung, Bau und Instandhaltungen von Dachbegrünungen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL-Dachbegrünungsrichtlinien)
Die Wasserrückhaltefähigkeit des Daches beträgt mindestens 20 l/m²
Es werden mindestens 5 verschiedene Pflanzenarten angepflanzt (Ausnahme: Moosdächer) - Mindestgröße der Gründachfläche: 10 m² (z.B. Garagendach)
Bei Modul-/ Kassettensystemen werden Behälter aus Recycling-Kunststoffen verwendet
Kein Einsatz von Torf - Dachabdichtung/ Wurzelschutz besteht aus biozidfreien Materialien und ist nicht PVC- oder asbesthaltig
Die fachgerechte Ausführung der Dachbegrünung ist nachvollziehbar dokumentiert
Die Planung und Ausführung erfolgt durch eine qualifizierte Fachfirma
Fristen
Einreichung des Antrags vor Maßnahmenbeginn.
Nachreichung von Dokumenten max. drei Monate nach Fertigstellung der Maßnahme und/oder Schlussrechnungsdatum.
Antragsberechtigt
Liegenschaftseigentümer.
Ist der Antragsteller nicht gleichzeitig Eigentümer der Liegenschaft, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Liegenschaftseigentümers zur Durchführung der beantragten Maßnahme vorzulegen.
Nicht Antragsberechtigt
Wohnungsbaufirmen/Bauträger, Bundes-, Landes-, Landkreis- oder Kommunalbehörden und politische Parteien
Erforderliche Unterlagen zusätzlich zum Antrag und der Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung
Zum Antragszeitpunkt:
Detailliertes Angebot oder Kostenschätzung; diese müssen soweit aufgegliedert sein, dass die Angemessenheit der Kosten geprüft werden kann
Bei Dachsanierung: kurze Darstellung des Sanierungsbedarfes und Nachweis über das Alter des vorhandenen Daches
Gestaltungsplan (Aufsicht und Schnitt), sowie Kurzerläuterung der Maßnahme. Es müssen alle wesentlichen Punkte enthalten sein, um die Übereinstimmung der geplanten Dachbegrünungsmaßnahme mit den aktuellen Förderrichtlinien zu prüfen. Die Art der Bepflanzung ist anzugeben (Arten, Stückzahlen, Qualität), ebenso die Wasserrückhaltefähigkeit des Gründaches und die erforderlichen Pflegemaßnahmen zum dauerhaften Erhalt des Daches.
Nach Fertigstellung der Maßnahme:
Prüffähige Rechnung
Zahlungsnachweis mit genauen Angaben über Höhe der Zahlung, Empfänger und Leistung
Nachweis über fachgerechte und planungsgemäße Ausführung der Dachbegrünung (aussagekräftige Fotos, Bestätigung z.B. durch Planer, ausführende Firma oder Baubegleitung
Formulare
Förderantrag V mit Datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärung
Kumulierbarkeit
Die Kumulierung mit Förderungen anderer Programme ist bei Inanspruchnahme vom Antragsteller eigenständig zu überprüfen.