Umweltamt - Förderungen

Rathausstraße 3, 82031 Grünwald
Hausanschrift: Dr.-Max-Straße 4a

089 64162-420
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4.Wärmepumpe

Antragszeitpunkt

Nach Umsetzung, spätestens 12 Monate nach Datum des Förderbescheids zur Bundesförderung.

Detailtext / Inhalt

Gefördert wird der Einbau von Wärmepumpen gemäß den in der BEG – EM 5.3 unter TMA 3.4 angegebenen allgemeinen und technischen Anforderungen.

Fördersätze

25 % der förderfähigen Kosten je Wohneinheit und Kalenderjahr, entsprechend den Regeln der Bundeförderung

Voraussetzungen

  • Es ist keine Versorgung des Gebäudes mit Fernwärme möglich.
    Hinweis: Ob eine Liegenschaft an das EWG-Fernwärmenetz angeschlossen werden kann, ist direkt bei der Erdwärme Grünwald GmbH (info@erdwaerme-gruenwald.de) in Erfahrung zu bringen.
  • Es kommen keine fossilen Brennstoffe zum Einsatz (z. B. Heizöl, Erdgas). Hinweis: Dies gilt nicht für den fossilen Anteil am Strom für elektrisch betriebene Wärmepumpen.

Fristen

Einreichung des Antrags max. zwölf Monate nach Abschluss der Maßnahme. Nachreichungen max. drei Monate nach Einreichung des Antrags.

Antragsberechtigt

Liegenschaftseigentümer.
Ist der Antragsteller nicht gleichzeitig Eigentümer der Liegenschaft, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Liegenschaftseigentümers zur Durchführung der beantragten Maßnahme vorzulegen.

Nicht Antragsberechtigt

Wohnungsbaufirmen/Bauträger, Bundes-, Landes-, Landkreis- oder Kommunalbehörden und politische Parteien

Erforderliche Unterlagen zusätzlich zum Antrag und der Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Kopien von Unterlagen zur Bundeförderung:

  • Kopie des Förderbescheids der Bundesförderung
  • Aufstellung der förderfähigen Investitionsmaßnahmen und Investitionskosten

Formulare

icons_website_pdf Förderantrag IV mit Datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärung

Kumulierbarkeit

Nur in Kumulation mit der Bundesförderung für Wärmepumpen wirksam.