Umweltamt - Förderungen
3.Hydraulischer Heizungsabgleich
Antragszeitpunkt |
Nach Umsetzung, spätestens 6 Monate nach Rechnungsdatum oder Fertigstellung. |
Detailtext / Inhalt |
Gefördert wird der hydraulische Abgleich im Verfahren B (vollständige Berechnung anhand der Heizlastberechnung und des Rohrnetzes) bei Gebäuden mit weniger als sechs Wohneinheiten und weniger als eintausend Quadratmeter beheizter Fläche. |
Fördersätze |
Förderpauschalen:
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Voraussetzungen |
Förderfähig ist der hydraulische Heizungsabgleich bei einem Anschluss an das Fernwärmenetz – außer bei Neubauten - und für bestehende Heizungsanlagen, die seit mindestens drei Jahren in Betrieb sind. |
Fristen |
Einreichung des Antrags max. sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme. |
Antragsberechtigt |
Liegenschaftseigentümer. |
Nicht Antragsberechtigt |
Wohnungsbaufirmen/Bauträger, Bundes-, Landes-, Landkreis- oder Kommunalbehörden und politische Parteien |
Erforderliche Unterlagen zusätzlich zum Antrag und der Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung |
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Formulare |
Förderantrag IV mit Datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärung |
Kumulierbarkeit |
Die Kumulierung mit Förderungen anderer Programme ist bei Inanspruchnahme vom Antragsteller eigenständig zu überprüfen. |