Umweltamt - Förderungen
2.Austausch von Heizungsumwälzpumpen
Antragszeitpunkt |
Nach Umsetzung, spätestens 6 Monate nach Rechnungsdatum oder Fertigstellung. |
Detailtext / Inhalt |
Bezuschusst wird der Austausch alter ineffizienter Heizungsumwälzpumpen gegen stromsparende Hocheffizienzpumpen sowie von Warmwasserzirkulationspumpen mit Energieeffizienzindex EEI ≤ 0,2 gemäß bzw. in Anlehnung an die Verordnung (EU) Nr. 641/2009 in geltender Fassung. |
Fördersätze |
50 € Pauschale je förderfähiger Pumpe einmalig |
Voraussetzungen |
Die förderfähigen Pumpen sind in der Positivliste der BAFA gelistet. Der Einbau und die Auslegung müssen durch einen Fachbetrieb erfolgen. |
Fristen |
Einreichung des Antrags max. sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme. Nachreichungen max. drei Monate nach Einreichung des Antrags. |
Antragsberechtigt |
Liegenschaftseigentümer. |
Nicht Antragsberechtigt |
Wohnungsbaufirmen/Bauträger, Bundes-, Landes-, Landkreis- oder Kommunalbehörden und politische Parteien |
Erforderliche Unterlagen zusätzlich zum Antrag und der Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung |
Rechnung über Einbau mit genauer Hersteller- und Typbezeichung der Hocheffizienzpumpen (gelistet in der Positivliste der BAFA). Zweck und Art der Pumpen müssen aus der Rechnung hervorgehen. |
Formulare |
Förderantrag IV mit Datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärung |
Kumulierbarkeit |
Die Kumulierung mit Förderungen anderer Programme ist bei Inanspruchnahme vom Antragsteller eigenständig zu überprüfen. |