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1.Fernwärmeanschluss

Antragszeitpunkt

Nach Umsetzung, spätestens 6 Monate nach Rechnungsdatum oder Fertigstellung. (siehe auch Fristen)

Detailtext / Inhalt

Gefördert wird der Anschluss an das Fernwärmenetz der Tiefengeothermie.

Fördersätze

1.000 € Pauschale

Voraussetzungen

/

Fristen

Einreichung des Antrags max. sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme.
Nachreichungen max. drei Monate nach Einreichung des Antrags.

Anm.: Falls mind. zwei der Maßnahmen IV.1 Fernwärmeanschluss, IV.2 Austausch Umwälzpumpen und IV.3 Hydraulischer Abgleich im Verbund unternommen und gemeinsam zur Förderung beantragt wurden, wird der gemeinsame Antrag bis zu sechs Monate nach Schlussrechnungsdatum der letzten zugehörigen Rechnung akzeptiert.

Antragsberechtigt

Liegenschaftseigentümer.
Ist der Antragsteller nicht gleichzeitig Eigentümer der Liegenschaft, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Liegenschaftseigentümers zur Durchführung der beantragten Maßnahme vorzulegen.

Nicht Antragsberechtigt

Wohnungsbaufirmen/Bauträger, Bundes-, Landes-, Landkreis- oder Kommunalbehörden und politische Parteien

Erforderliche Unterlagen zusätzlich zum Antrag und der Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Rechnung der Erdwärme Grünwald GmbH über den Bau des Hausanschlusses an das Fernwärmenetz der Tiefengeothermie.

Formulare

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 Förderantrag IV mit Datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärung

Kumulierbarkeit

Die Kumulierung mit Förderungen anderer Programme ist bei Inanspruchnahme vom Antragsteller eigenständig zu überprüfen.

Kontakt
Umweltamt - Förderungen
Rathausstraße 3
82031 Grünwald
089 64162-4420
Öffnungszeiten

Hier Öffnungszeiten

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089 64162-4420