Umweltamt - Förderungen
1.Fernwärmeanschluss
Antragszeitpunkt |
Nach Umsetzung, spätestens 6 Monate nach Rechnungsdatum oder Fertigstellung. (siehe auch Fristen) |
Detailtext / Inhalt |
Gefördert wird der Anschluss an das Fernwärmenetz der Tiefengeothermie. |
Fördersätze |
1.000 € Pauschale |
Voraussetzungen |
/ |
Fristen |
Einreichung des Antrags max. sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme. |
Antragsberechtigt |
Liegenschaftseigentümer. |
Nicht Antragsberechtigt |
Wohnungsbaufirmen/Bauträger, Bundes-, Landes-, Landkreis- oder Kommunalbehörden und politische Parteien |
Erforderliche Unterlagen zusätzlich zum Antrag und der Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung |
Rechnung der Erdwärme Grünwald GmbH über den Bau des Hausanschlusses an das Fernwärmenetz der Tiefengeothermie. |
Formulare |
Förderantrag IV mit Datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärung |
Kumulierbarkeit |
Die Kumulierung mit Förderungen anderer Programme ist bei Inanspruchnahme vom Antragsteller eigenständig zu überprüfen. |