Umweltamt - Förderungen
6.Steckerferitge PV-Anlagen
Antragszeitpunkt |
Vor Kauf der Anlage. |
Detailtext / Inhalt |
Gefördert wird Kauf und Installation von Steckerfertigen PV-Anlagen (auch Balkonkraftwerke, steckbare Photovoltaik-Stromerzeugungsgeräte, Stecker-Solar-Geräte, PV-Balkonmodule oder Plug&Play Anlagen genannt). |
Fördersätze |
0,40 €/Wp Modulleistung, maximal 50 % der förderfähigen Kosten, Förderung gedeckelt bei 480 € |
Voraussetzungen |
Die Anschlussbedingungen des Netzbetreibers sind einzuhalten. |
Fristen |
Einreichung des Antrags vor Maßnahmenbeginn. Nachreichung von Dokumenten max. drei Monate nach Fertigstellung der Maßnahme und/oder Schlussrechnungsdatum. |
Antragsberechtigt |
Liegenschaftseigentümer. |
Nicht Antragsberechtigt |
Wohnungsbaufirmen/Bauträger, Bundes-, Landes-, Landkreis- oder Kommunalbehörden und politische Parteien |
Erforderliche Unterlagen zusätzlich zum Antrag und der Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung |
Zur Antragseinreichung:
Nach Durchführung:
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Formulare |
Förderantrag III mit Datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärung |
Kumulierbarkeit |
Die Kumulierung mit Förderungen anderer Programme ist bei Inanspruchnahme vom Antragsteller eigenständig zu überprüfen. |