Umweltamt - Förderungen

Rathausstraße 3, 82031 Grünwald
Hausanschrift: Dr.-Max-Straße 4a

089 64162-420
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5.Ladeinfrastruktur in MFH und Gewerbe

Antragszeitpunkt

Vor Erteilung eines Auftrags zur Herstellung der Anlage.

Detailtext / Inhalt

Gefördert wird die Errichtung privater Ladeinfrastruktur im Bereich von Mehrfamilienhäusern und Gewerbeflächen im Gemeindegebiet Grünwald.

Gefördert werden Kauf oder Leasing von Ladestationen (z.B. Ladesäulen oder Wallboxen) zum Laden von batterieelekrisch angetriebenen Kraftfahrzeugen mit Wechselstrom, mit fünf oder mehr Ladepunkten und Lademanagementeinrichtung, auf Liegenschaften von Mehrfamilienwohngebäuden und Gewerbeflächen in Grünwald.

Die förderfähigen Kosten können inkludieren:

  • Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungskosten
  • Kosten zur Verstärkung des Hausanschlusses
  • Kosten für die elektrische Vorrüstung von Stellplätzen/ Garagen und ein elektrisches Lademanagementsystem
  • Installation und Montage der Ladestationen
  • Hard- und Software

Grundsätzlich nicht gefördert wird öffentliche Ladeinfrastruktur, auf welche die Ladesäulenverordnung (LSV) anwendbar ist. Ausnahmsweise kann öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur gefördert werden, soweit sie mit dem von der Gemeinde Grünwald verfolgten Elektromobilitätskonzept vereinbar ist. Die Vereinbarkeit ist mittels dokumentiertem Konsens nachzuweisen.

Fördersätze

50 % der förderfähigen Kosten, Förderung gedeckelt bei 2.000 € je Ladepunkt

Voraussetzungen

Betrieb der Ladeinfrastruktur mit Ökostrom.

Fristen

  • Einreichung des Antrags vor Beginn der Maßnahme.
  • Nachreichungen max. drei Monate nach Einreichung des Antrags.
  • Haltedauer der Ladeinfrastruktur: mind. 36 Monate

Antragsberechtigt

Jede Person, die in Grünwald private Ladeinfrastruktur errichtet.

Nicht Antragsberechtigt

Jede Person, die in Grünwald private Ladeinfrastruktur errichtet.

Erforderliche Unterlagen zusätzlich zum Antrag und der Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Zur Antragseinreichung:

  • Darstellung des Vorhabens
  • Kostenschätzung und/oder Angebote
  • Detaillierte Rechnung(en) für Material und Arbeit zur Errichtung der Ladeinfrastruktur
  • Nachweis über den Bezug von Ökostrom oder die PV-Anlage für den Betrieb der Ladeinfrastruktur
  • Nachweise über die Einhaltung der oben beschriebenen Voraussetzungen
  • Nachweis der Genehmigung der Ladeinfrastruktur durch den Netzbetreiber

Formulare

icons_website_pdf Förderantrag III mit Datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärung

Kumulierbarkeit

Die Kumulierung mit Förderungen anderer Programme ist bei Inanspruchnahme vom Antragsteller eigenständig zu überprüfen.