Umweltamt - Förderungen
5.Ladeinfrastruktur in MFH und Gewerbe
Antragszeitpunkt |
Vor Erteilung eines Auftrags zur Herstellung der Anlage. |
Detailtext / Inhalt |
Gefördert wird die Errichtung privater Ladeinfrastruktur im Bereich von Mehrfamilienhäusern und Gewerbeflächen im Gemeindegebiet Grünwald. Die förderfähigen Kosten können inkludieren:
Grundsätzlich nicht gefördert wird öffentliche Ladeinfrastruktur, auf welche die Ladesäulenverordnung (LSV) anwendbar ist. Ausnahmsweise kann öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur gefördert werden, soweit sie mit dem von der Gemeinde Grünwald verfolgten Elektromobilitätskonzept vereinbar ist. Die Vereinbarkeit ist mittels dokumentiertem Konsens nachzuweisen. |
Fördersätze |
50 % der förderfähigen Kosten, Förderung gedeckelt bei 2.000 € je Ladepunkt |
Voraussetzungen |
Betrieb der Ladeinfrastruktur mit Ökostrom. |
Fristen |
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Antragsberechtigt |
Jede Person, die in Grünwald private Ladeinfrastruktur errichtet. |
Nicht Antragsberechtigt |
Jede Person, die in Grünwald private Ladeinfrastruktur errichtet. |
Erforderliche Unterlagen zusätzlich zum Antrag und der Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung |
Zur Antragseinreichung:
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Formulare |
Förderantrag III mit Datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärung |
Kumulierbarkeit |
Die Kumulierung mit Förderungen anderer Programme ist bei Inanspruchnahme vom Antragsteller eigenständig zu überprüfen. |