Umweltamt - Förderungen
3.Solarthermische Anlagen mit hocheffienzientem Speicher
Antragszeitpunkt |
Vor Erteilung eines Auftrags zur Herstellung der Anlage. |
Detailtext / Inhalt |
Gefördert werden solarthermische Anlagen aus der "Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen" zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und Schichtpufferspeicher der Energieeffizienzklasse A oder B. |
Fördersätze |
Anlagen zur Warmwasserbereitung:
Anlagen für Heizungsunterstützung plus Warmwasserbereitung:
Erweiterung von bestehenden Solarkollektorflächen:
Sanierung von bestehenden Solarkollektorflächen:
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Voraussetzungen |
Solare Deckungsgrade des nachgewiesenen Energiebedarfs: |
Fristen |
Einreichung des Antrags vor Maßnahmenbeginn. |
Antragsberechtigt |
Liegenschaftseigentümer. Ist der Antragsteller nicht gleichzeitig Eigentümer der Liegenschaft, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Liegenschaftseigentümers zur Durchführung der beantragten Maßnahme vorzulegen. |
Nicht Antragsberechtigt |
Wohnungsbaufirmen/Bauträger, Bundes-, Landes-, Landkreis- oder Kommunalbehörden und politische Parteien |
Erforderliche Unterlagen zusätzlich zum Antrag und der Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung |
Zur Antragstellung:
Nach Fertigstellung der Maßnahme:
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Formulare |
Förderantrag III mit Datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärung |
Kumulierbarkeit |
Die Kumulierung mit Förderungen anderer Programme ist bei Inanspruchnahme vom Antragsteller eigenständig zu überprüfen. |