Umweltamt - Förderungen
2.Batteriespeicher
Antragszeitpunkt |
Vor Erteilung eines Auftrags zur Herstellung der Anlage. |
Detailtext / Inhalt |
Gefördert wird die Errichtung, Erweiterung und der Erwerb von stationären Batterien, zur Speicherung von Strom aus Photovoltaikanlagen. |
Fördersätze |
250 € je kWh nutzbare Speicherkapazität, |
Voraussetzungen |
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Fristen |
Einreichung des Antrags vor Maßnahmenbeginn. |
Antragsberechtigt |
Liegenschaftseigentümer. |
Nicht Antragsberechtigt |
Wohnungsbaufirmen/Bauträger, Bundes-, Landes-, Landkreis- oder Kommunalbehörden und politische Parteien |
Erforderliche Unterlagen zusätzlich zum Antrag und der Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung |
Zur Antragstellung:
Nach Durchführung:
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Formulare |
Förderantrag III mit Datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärung |
Kumulierbarkeit |
Die Kumulierung mit Förderungen anderer Programme ist bei Inanspruchnahme vom Antragsteller eigenständig zu überprüfen. |