Umweltamt - Förderungen

Rathausstraße 3, 82031 Grünwald
Hausanschrift: Dr.-Max-Straße 4a

089 64162-420
089 64162-4420

2.Batteriespeicher

Antragszeitpunkt

Vor Erteilung eines Auftrags zur Herstellung der Anlage.

Detailtext / Inhalt

Gefördert wird die Errichtung, Erweiterung und der Erwerb von stationären Batterien, zur Speicherung von Strom aus Photovoltaikanlagen.

Gefördert wird für jede Photovoltaikanlage nur ein Batteriespeichersystem. Bleibatterien und Prototypen sowie gebrauchte Anlagen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Fördersätze

250 € je kWh nutzbare Speicherkapazität,
Förderung gedeckelt bei 2.500 €.

Voraussetzungen

Fristen

Einreichung des Antrags vor Maßnahmenbeginn.
Nachreichung von Dokumenten max. drei Monate nach Fertigstellung der Maßnahme und/oder Schlussrechnungsdatum.

Antragsberechtigt

Liegenschaftseigentümer.
Ist der Antragsteller nicht gleichzeitig Eigentümer der Liegenschaft, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Liegenschaftseigentümers zur Durchführung der beantragten Maßnahme vorzulegen.

Nicht Antragsberechtigt

Wohnungsbaufirmen/Bauträger, Bundes-, Landes-, Landkreis- oder Kommunalbehörden und politische Parteien

Erforderliche Unterlagen zusätzlich zum Antrag und der Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Zur Antragstellung:

  • Kostenvoranschlag
  • Aussagefähige Produktbeschreibung des Batteriespeichersystems und Größe des Batteriespeichers (kWh)

Nach Durchführung:

  • „Bestätigung zur Fertigmeldung einer Installationsanlage“ vom Netzbetreiber für das Fachunternehmen
  • Dokumentation der Anmeldung beim Marktstammdatenregister (MaStR; Link: www.marktstammdatenregister.de/MaStR/)
  • Kopie der vollständigen Rechnungen über Material und Montage des Batteriespeichers. Aus den Rechnungen müssen das Datum der Auftragserteilung, der Leistungszeitraum, die nutzbare Kapazität des Batteriespeichers (kWh) und die genauen Hersteller- und Typbezeichnungen des Batteriespeichers hervorgehen.

Formulare

icons_website_pdf Förderantrag III mit Datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärung

Kumulierbarkeit

Die Kumulierung mit Förderungen anderer Programme ist bei Inanspruchnahme vom Antragsteller eigenständig zu überprüfen.