Umweltamt - Förderungen

Rathausstraße 3, 82031 Grünwald
Hausanschrift: Dr.-Max-Straße 4a

089 64162-420
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1.Photovoltaik

Antragszeitpunkt

Vor Erteilung eines Auftrags zur Herstellung der Anlage.

Detailtext / Inhalt

Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von fest installierten, mit dem Stromnetz des Netzbetreibers verbundenen Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt Peak (kWp).

Anlagen, die im baulichen Zusammenhang von Gebäuden stehen, z. B. Anlagen auf Überdachungen von Terrassen, Carports etc. sind förderfähig. Von der Förderung ausgeschlossen sind gebrauchte PV-Anlagen. Zur Förderung von sog. Balkonkraftwerken siehe Maßnahmenförderung III.6.

Wird eine bereits durch das Förderprogramm Umweltschutz geförderte Anlage erweitert, werden die bereits geförderten Module bei der Berechnung der Fördersätze bis zu 5 Jahre rückwirkend mit einbezogen.

Fördersätze

400 € je kWp bis zu 30 kWp

Voraussetzungen

/

Fristen

Einreichung des Antrags vor Maßnahmenbeginn.

Antragsberechtigt

Liegenschaftseigentümer.
Ist der Antragsteller nicht gleichzeitig Eigentümer der Liegenschaft, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Liegenschaftseigentümers zur Durchführung der beantragten Maßnahme vorzulegen.

Nicht Antragsberechtigt

Wohnungsbaufirmen/Bauträger, Bundes-, Landes-, Landkreis- oder Kommunalbehörden und politische Parteien

Erforderliche Unterlagen zusätzlich zum Antrag und der Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Zur Antragseinreichung:

  • Kostenvoranschlag 
  • Aussagefähige Produktbeschreibung der Photovoltaikanlage sowie Angabe der installierten Leistung

Nach Durchführung:

  • „Bestätigung zur Fertigmeldung einer Installationsanlage“ vom Netzbetreiber für das Fachunternehmen
  • Dokumentation der Anmeldung beim Marktstammdatenregister (MaStR; Link: www.marktstammdatenregister.de/MaStR/)
  • Kopie der vollständigen Rechnungen über Material und Montage der Photovoltaikanlagen. Aus den Rechnungen müssen das Datum der Auftragserteilung, der Leistungszeitraum und die genauen Hersteller- und Typbezeichnungen der Kollektoren und die Gesamtleistung der Anlage hervorgehen.

Formulare

icons_website_pdf Förderantrag III mit Datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärung

Kumulierbarkeit

Die Kumulierung mit Förderungen anderer Programme ist bei Inanspruchnahme vom Antragsteller eigenständig zu überprüfen.