Umweltamt - Förderungen
1.Photovoltaik
Antragszeitpunkt |
Vor Erteilung eines Auftrags zur Herstellung der Anlage. |
Detailtext / Inhalt |
Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von fest installierten, mit dem Stromnetz des Netzbetreibers verbundenen Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt Peak (kWp). |
Fördersätze |
400 € je kWp bis zu 30 kWp |
Voraussetzungen |
/ |
Fristen |
Einreichung des Antrags vor Maßnahmenbeginn. |
Antragsberechtigt |
Liegenschaftseigentümer. |
Nicht Antragsberechtigt |
Wohnungsbaufirmen/Bauträger, Bundes-, Landes-, Landkreis- oder Kommunalbehörden und politische Parteien |
Erforderliche Unterlagen zusätzlich zum Antrag und der Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung |
Zur Antragseinreichung:
Nach Durchführung:
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Formulare |
Förderantrag III mit Datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärung |
Kumulierbarkeit |
Die Kumulierung mit Förderungen anderer Programme ist bei Inanspruchnahme vom Antragsteller eigenständig zu überprüfen. |