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4.Passivhaus

Antragszeitpunkt

Nach Fertigstellung des Gebäudes und spätestens ein Jahr nach Zertifizierung

Fördersätze

EFH, ZFH 15.000 €/ Gebäude
DHH,REH und vRMH 12.000 €/ Gebäude
RMH 10.000 €/ Gebäude

Voraussetzungen

Zertifikat "Zertifiziertes Passivhaus" durch das Passivhaus-Institut (PHI) in Darmstadt und Darstellung in der Passivhaus-Datenbank des PHI unter der im Zertifikat genannten ID.

Fristen

Antragseinreichung binnen maximal zwölf Monaten nach Ausstellungsdatum des vom PHI ausgestellten Zertifikats.

Antragsberechtigt

Liegenschaftseigentümer. Ist der Antragsteller nicht gleichzeitig Eigentümer der Liegenschaft, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Liegenschaftseigentümers zur Durchführung der beantragten Maßnahme vorzulegen.

Nicht Antragsberechtigt

Wohnungsbaufirmen/Bauträger, Bundes-, Landes-, Landkreis- oder Kommunalbehörden und politische Parteien

Erforderliche Unterlagen zusätzlich zum Antrag und der Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

  • Nachweis der Antragsberechtigung
  • bei gewerblichen Antragsstellern: De-minimis-Erklärung
  • Zertifikat als Passivhaus des PHI
  • je ein Foto des Gebäudes aus den vier Haupthimmelsrichtungen (N/O/S/W), aufgenommen im Rahmen der Zertifizierung

Formulare

icons_website_pdf
 Förderantrag II mit Datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärung

Kumulierbarkeit

Die Kumulierung mit Förderungen anderer Programme ist bei Inanspruchnahme vom Antragsteller eigenständig zu überprüfen.

Kontakt
Umweltamt - Förderungen
Rathausstraße 3
82031 Grünwald
089 64162-4420
Öffnungszeiten

Hier Öffnungszeiten

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089 64162-4420