Umweltamt - Förderungen
4.Passivhaus
Antragszeitpunkt |
Nach Fertigstellung des Gebäudes und spätestens ein Jahr nach Zertifizierung |
Fördersätze |
EFH, ZFH 15.000 €/ Gebäude |
Voraussetzungen |
Zertifikat "Zertifiziertes Passivhaus" durch das Passivhaus-Institut (PHI) in Darmstadt und Darstellung in der Passivhaus-Datenbank des PHI unter der im Zertifikat genannten ID. |
Fristen |
Antragseinreichung binnen maximal zwölf Monaten nach Ausstellungsdatum des vom PHI ausgestellten Zertifikats. |
Antragsberechtigt |
Liegenschaftseigentümer. Ist der Antragsteller nicht gleichzeitig Eigentümer der Liegenschaft, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Liegenschaftseigentümers zur Durchführung der beantragten Maßnahme vorzulegen. |
Nicht Antragsberechtigt |
Wohnungsbaufirmen/Bauträger, Bundes-, Landes-, Landkreis- oder Kommunalbehörden und politische Parteien |
Erforderliche Unterlagen zusätzlich zum Antrag und der Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung |
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Formulare |
Förderantrag II mit Datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärung |
Kumulierbarkeit |
Die Kumulierung mit Förderungen anderer Programme ist bei Inanspruchnahme vom Antragsteller eigenständig zu überprüfen. |