Zum Inhalt Zur Suche
Google Translate

This website can be translated into various languages using Google Translate. If you select another language, you will be redirected to the Google server and leave the gemeinde-gruenwald.de website. Please note that Grünwald has no influence on the processing of your data by Google. If you do not want your data to be transmitted to Google, you can close the window by clicking on the "X".

2.Austausch von Fenstern und Außentüren

Antragszeitpunkt

Vor Erteilung eines Auftrags zur Umsetzung der Maßnahme.

Detailtext / Inhalt

Gefördert wird die Erneuerung, der Ersatz oder der erstmalige Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren gemäß den in der BEG – EM 5.1 unter TMA 1.1 angegebenen allgemeinen und technischen Anforderungen.

Nicht gefördert werden Fenster und Fenstertüren mit aus Tropenholz gefertigten Rahmen.

Fördersätze

15 % der förderfähigen Kosten je Wohneinheit und Kalenderjahr, entsprechend den Regeln der Bundeförderung

Voraussetzungen

BAFA-Zuwendungsbescheid

Fristen

  • Die Maßnahmen dürfen erst nach erfolgter Antragstellung und abgeschlossener Überprüfung in Auftrag gegeben bzw. begonnen werden
  • nachzureichende Unterlagen müssen binnen 3 Monaten nach der Anforderung eingereicht werden, sonst kann der Antrag abgelehnt werden

Antragsberechtigt

Liegenschaftseigentümer.
Ist der Antragsteller nicht gleichzeitig Eigentümer der Liegenschaft, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Liegenschaftseigentümers zur Durchführung der beantragten Maßnahme vorzulegen.

Nicht Antragsberechtigt

Wohnungsbaufirmen/Bauträger, Bundes-, Landes-, Landkreis- oder Kommunalbehörden und politische Parteien

Erforderliche Unterlagen zusätzlich zum Antrag und der Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Bei Antragstellung und vor der Durchführung: 

  • Nachweis der Antragsberechtigung
  • Kostenvoranschlag / Angebot
  • Dokumentation der Antragsstellung für die Bundesförderung

Nach Durchführung:

  • formlose Fertigstellungsmeldung

Kopien von Unterlagen zur Bundeförderung:

  • Kopie des Förderbescheids der Bundesförderung
  • Kopie der „Bestätigung nach Durchführung“ über die Umsetzung des geförderten Energiestandards und die förderfähigen Kosten
  • Dokumentation mit den für die jeweilige Effizienzklasse in den TMA der Bundesförderung geforderten Nachweisen
  • Aufstellung der förderfähigen Investitionsmaßnahmen und Investitionskosten

Formulare

icons_website_pdf
 Förderantrag II mit Datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärung

Kumulierbarkeit

Nur in Kumulation mit der Bundesförderung gemäß BEG – EM 5.1 wirksam.

Kontakt
Umweltamt - Förderungen
Rathausstraße 3
82031 Grünwald
089 64162-4420
Öffnungszeiten

Hier Öffnungszeiten

Kontakt
Umweltamt - Förderungen
Rathausstraße 3
82031 Grünwald
089 64162-4420