Umweltamt - Förderungen
2.Austausch von Fenstern und Außentüren
Antragszeitpunkt |
Vor Erteilung eines Auftrags zur Umsetzung der Maßnahme. |
Detailtext / Inhalt |
Gefördert wird die Erneuerung, der Ersatz oder der erstmalige Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren gemäß den in der BEG – EM 5.1 unter TMA 1.1 angegebenen allgemeinen und technischen Anforderungen. |
Fördersätze |
15 % der förderfähigen Kosten je Wohneinheit und Kalenderjahr, entsprechend den Regeln der Bundeförderung |
Voraussetzungen |
BAFA-Zuwendungsbescheid |
Fristen |
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Antragsberechtigt |
Liegenschaftseigentümer. |
Nicht Antragsberechtigt |
Wohnungsbaufirmen/Bauträger, Bundes-, Landes-, Landkreis- oder Kommunalbehörden und politische Parteien |
Erforderliche Unterlagen zusätzlich zum Antrag und der Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung |
Bei Antragstellung und vor der Durchführung:
Nach Durchführung:
Kopien von Unterlagen zur Bundeförderung:
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Formulare |
Förderantrag II mit Datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärung |
Kumulierbarkeit |
Nur in Kumulation mit der Bundesförderung gemäß BEG – EM 5.1 wirksam. |