Umweltamt - Förderungen

Rathausstraße 3, 82031 Grünwald
Hausanschrift: Dr.-Max-Straße 4a

089 64162-420
089 64162-4420

1.Dämmung von Gebäudehülle

Antragszeitpunkt

Vor Erteilung eines Auftrags zur Umsetzung der Maßnahme.

Detailtext / Inhalt

Gefördert wird die Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschoßdecken und Bodenflächen) sowie die Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden gemäß den in der BEG – EM 5.1 unter TMA 1.1 angegebenen allgemeinen und technischen Anforderungen.

Umfeldmaßnahmen, d. h. notwendige Nebenarbeiten, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung sowie für die Ausführungen und Funktionstüchtigkeit einer förderfähigen Maßnahme notwendig sind und/oder deren Energieeffizienz erhöhen bzw. absichern, zählen ebenfalls zu den förderfähigen Kosten.
Näheres regelt das „Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“ unter www.kfw.de bzw. www.bafa.de.

Fördersätze

15 % der förderfähigen Kosten je Wohneinheit und Kalenderjahr, entsprechend den Regeln der Bundeförderung

Voraussetzungen

BAFA-Zuwendungsbescheid

Fristen

  • Die Maßnahmen dürfen erst nach erfolgter Antragstellung und abgeschlossener Überprüfung in Auftrag gegeben bzw. begonnen werden.
  • Nachzureichende Unterlagen müssen binnen 3 Monaten nach der Anforderung eingereicht werden, sonst kann der Antrag abgelehnt werden.

Antragsberechtigt

Liegenschaftseigentümer.
Ist der Antragsteller nicht gleichzeitig Eigentümer der Liegenschaft, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Liegenschaftseigentümers zur Durchführung der beantragten Maßnahme vorzulegen.

Nicht Antragsberechtigt

Wohnungsbaufirmen/Bauträger, Bundes-, Landes-, Landkreis- oder Kommunalbehörden und politische Parteien

Erforderliche Unterlagen zusätzlich zum Antrag und der Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Zur Antragstellung und vor der Durchführung:

  • Nachweis der Antragsberechtigung
  • Kostenvoranschlag / Angebot
  • Dokumentation der Antragsstellung für die Bundesförderung

Nach Durchführung:

  • formlose Fertigstellungsmeldung

Kopien von Unterlagen zur Bundeförderung:

  • Kopie des Förderbescheids der Bundesförderung 
  • Kopie der „Bestätigung nach Durchführung“ über die Umsetzung des geförderten Energiestandards und die förderfähigen Kosten 
  • Dokumentation mit den für die jeweilige Effizienzklasse in den TMA der Bundesförderung geforderten Nachweisen
  • Aufstellung der förderfähigen Investitionsmaßnahmen und Investitionskosten

Formulare

icons_website_pdf Förderantrag II mit Datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärung

Kumulierbarkeit

Nur in Kumulation mit der Bundesförderung gemäß BEG – EM 5.1 wirksam.