Unser Bürgerservice

Personalausweis; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

Ist Ihr deutscher Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

Für Sie zuständig

 Hohenadl Luisa
Stellvertretende Sachbereichsleitung Melde- und Passamt
Zimmer Nr. E.07
 089 64162-173
 089 64162-3173
 Bruns Janina
Mitarbeiterin Melde- und Passamt
Zimmer Nr. E.09
 089 64162-191
 089 64162-4191
 Dalmeier Lena
Mitarbeiterin Melde- und Passamt
Zimmer Nr. E.09
 089 64162-192
 089 64162-4192
 Steger Michael
Mitarbeiter Melde- und Passamt
Zimmer Nr. E.09
 089 64162-176
 089 64162-3176

Beschreibung

Bei Abhandenkommen Ihres Personalausweis oder vorläufigen Personalausweises sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Personalausweisbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Personalausweisbehörde anzuzeigen und der bisher verlustige Personalausweis vorzulegen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.

Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal) Stand: 29.12.2023