Unser Bürgerservice

Förderprogramm: Dämmung Dach

Online Verfahren

Gefördert wird die Dämmung der gesamten Dachfläche an Wohngebäuden im Bestand.

Für Sie zuständig

 Lesch Florian
Mitarbeiter Umweltamt
Zimmer Nr. E.01
 089 64162-411
 089 64162-4411

Beschreibung

Der Einbau der Dachdämmung soll wärmebrückenminimiert und luftdicht erfolgen. Neue oder bestehende Dachflächenfenster in zu dämmenden Dachflächen müssen mindestens einen Uw Wert von 1,5 aufweisen. Wird für die Wärmedämmung Steinwolle oder Naturdämmstoff verwendet (zugelassener Dämmstoff aus nachwachsenden Rohstoffen wie z.B. Holzfaser, Flachs, Hanf, Kork, Schafwolle, Schilf, Cellulose) erhöht sich die Förderung der Gemeinde.


Zwischen- und Untersparrendämmung:

  • 10 € pro m² Dämmfläche, max. 2.000 €/Gebäude
  • 15 € pro m² Dämmfläche, max. 3.000 €/Gebäude (Naturdämmstoffe/Steinwolle)

Aufdachdämmung:

  • 20 € pro m² Dämmfläche, max. 4.000 €/Gebäude
  • 25 € pro m² Dämmfläche, max. 5.000 €/Gebäude (Naturdämmstoffe/Steinwolle)

Obere Geschossdecke:

  • 4 € pro m² Dämmfläche, max. 800 €/Gebäude
  • 8 € pro m² Dämmfläche, max. 1.600 €/Gebäude (Naturdämmstoffe/Steinwolle)

Antragsberechtig:

  • Gebäudeeigentümer
  • Antragsteller mit schriftlicher Einverständniserklärung des Gebäudeeigentümers

Nicht Antragsberechtig:

  • Wohnungsbaufirmen
  • Bauträger

Voraussetzungen

Technische Vorgaben (Maximaler UW-Wert in W/m²·K):

  • Bei Flachdächern: 0,18 W/(m²·K)
  • Bei Schrägdächern: 0,20 W/(m²·K)
  • Bei Dachflächen von Gauben und Gaubenwangen: 0,24 W/(m²·K)
  • Oberste Geschossfläche gegen unbeheizten Raum: 0,18 W/(m²·K)

Sonstige Voraussetzungen:

  • Gefördert werden nur Maßnahmen innerhalb des Gemeindegebietes von Grünwald in bauaufsichtlich genehmigten bzw. bestehenden, nach dem Genehmigungsfreistellungsverfahren gestatteten, privaten Wohngebäuden.
  • Es werden nur Maßnahmen gefördert, die nach den anerkannten Regeln der Technik und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) durchgeführt werden

Fristen

  • Die Antragstellung muss vor Beauftragung erfolgen, im Einzelfall kann auf Antrag vorzeitig mit den Maßnahmen begonnen werden
  • Noch nachzureichende Unterlagen müssen binnen 3 Monaten nach der Anforderung eingereicht werden, sonst kann der Antrag abgelehnt werden
  • Eine Verlängerung der 2-Jahresfrist um ein weiteres Jahr ist nur in begründeten Ausnahmefällen innerhalb angemessener Frist auf Antrag möglich
  • Nach Maßnahmenende (Leistungsdatum auf der Rechnung) sind die dazugehörigen Abrechnungen/Nachweise innerhalb von sechs Monaten einzureichen. Nur in schriftlich begründeten Ausnahmefällen verlängert sich die Frist auf 12 Monate.

Erforderliche Unterlagen

Bei Antragstellung und vor der Durchführung:

  • Nachweis der Antragsberechtigung (Grundbuchauszug und ggf. Einverständniserklärung des Gebäudeeigentümers)
  • Antragsformular
  • Datenschutzerklärung
  • bei gewerblichen Antragsstellern De-minimis-Erklärung
  • Kostenvoranschlag / Angebot
  • Nachweis über die Wärmeleitgruppen (WLG) der Dämmstoffe sowie Typ und Dämmdicke (Angaben können auch aus dem Angebot hervorgehen)
  • Berechnung der Wärmedurchgangszahl(en), (U-Werte der Bauteile) für jede einzelne geplante Dämmvariante
  • Bauplankopie (bemaßt), nachvollziehbare Berechnung der (Dämm)-Fläche in m²

Nach Durchführung:

  • Rechnungskopie mit Datum der Auftragserteilung und Leistungszeitraum
  • Nachweis über die Vermeidung von Wärmebrücken im Bereich des Abschlusses der Außenwanddämmung an die Dachkonstruktion (Detailpläne). Nach Abschluss der Maßnahmen ist eine Bestätigung der ausführenden Firma oder eines Ingenieurbüros über die plangerechte Ausführung der Fensteranschlüsse (Dämmschürze) und Kniestockanschlüsse vorzulegen.
  • Bestätigung, dass keine ausgeschlossenen Materialien/ Stoffe eingesetzt wurden

Formulare

  • icons_website_pdf "Förderrichtlinien Umweltschutz"
  • icons_website_pdf Antragsformular "Förderantrag Energieeinsparmaßnahmen und regenerative Energien"
  • icons_website_link Datenschutzerklärung

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