Grabmal; Beantragung einer Genehmigung
Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.Beschreibung
Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.
Voraussetzungen
Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Kosten
Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Für Sie zuständig
Herr Wolfgang Singer
Telefon:089 64162-141
Fax:
089 64162-3141
Email:
wolfgang.singer@gemeinde-gruenwald.de
Frau Ivana Pleithner-Micic
Telefon:089 64162-140
Fax:
089 64162-3140
Email:
ivana.pleithner-micic@gemeinde-gruenwald.de
Kontakt
Gemeinde Grünwald
Rathausstraße 3
82031 Grünwald
089 64162-102
