Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.
Beschreibung
Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:
- Anmeldung und Aufnahme
- Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
- Öffnungszeiten und Schließungszeiten
- Elternbeitrag / Essensgeld
- Besuchsregelung
- Krankheitsfall
- Abmeldung
Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Für Sie zuständig
Frau Susan Manetstätter
Telefon:089 64162-475
Fax:
089 64162-4475
Email:
susan.manetstaetter@gemeinde-gruenwald.de
Frau Maria Eschler
Telefon:089 64162-199
Fax:
089 64162-4199
Email:
maria.eschler@gemeinde-gruenwald.de
Kontakt
Gemeinde Grünwald
Rathausstraße 3
82031 Grünwald
089 64162-102
