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Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren

Über (laufende) Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.
Beschreibung

Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an die Gemeinde zu leisten haben.

Die Gemeinden können dabei zur konkreten Ermittlung der Abwassergebühren verschiedene zulässige Wege gehen. Als Beispiel kommen dabei etwa einheitliche Einleitungsgebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab in Betracht, aber auch nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzungen.

Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

Voraussetzungen

Gebührenpflicht sind Eingentümer des Grundstücks oder andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige.

Fristen
Die Fristen werden Ihnen mitgeteilt.
Kosten
Die Gebühren für die Abwasserentsorgung werden Ihnen mitgeteilt.
Rechtsgrundlagen
Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
Regionale Ergänzung

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 Beitrags- und Gebührensatzung

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


Für Sie zuständig

Frau Andrea Unger Telefon:
089 64162-342
Fax:
089 64162-4342
Email:
andrea.unger@gemeinde-gruenwald.de
Kontakt
Gemeinde Grünwald
Rathausstraße 3
82031 Grünwald
089 64162-102