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Abwasserentsorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses

Mittels eines Grundstücksanschlusses schließen Sie Ihr Grundstück an die öffentliche Entwässerungseinrichtung an.
Beschreibung

Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Entwässerungssatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Kanäle einer öffentlichen Entwässerungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung vom öffentlichen Kanal bis zum (in der Regel an der Grundstücksgrenze befindlichen) Kontrollschacht. Über diesen Grundstücksanschluss schließen Sie wiederum die auf dem Grundstück befindlichen abwasserentsorgungsbedürftigen Flächen und Gebäude an die öffentlichen Entwässerungseinrichtung an.

Ob die Gemeinde oder der Grundstückseigentümer für die Herstellung, Erneuerung, Änderung und Unterhaltung des Grundstücksanschlusses verantwortlich ist, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Gemeinde, um hierzu Genaueres zu erfahren. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den für Sie entstehenden Kosten der Verlegung eines solchen Grundstücksanschlusses.

Rechtsgrundlagen
Gemeindliche Entwässerungssatzungen (EWS)
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


Für Sie zuständig

Frau Andrea Unger Telefon:
089 64162-342
Fax:
089 64162-4342
Email:
andrea.unger@gemeinde-gruenwald.de
Kontakt
Gemeinde Grünwald
Rathausstraße 3
82031 Grünwald
089 64162-102