Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben, müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie Ihr Gewerbe am neuen Standort wieder anmelden. Die zuständige Behörde übermittelt die Daten aus der Gewerbeanmeldung an die Behörde des bisherigen Standorts. Daneben ist keine Abmeldung mehr durch den Gewerbetreibenden am bisherigen Standort erforderlich. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Fristen
Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit vorzunehmen.
Kosten
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz
Rechtsgrundlagen
§ 14 Gewerbeordnung (GewO), insb. Abs. 5 Satz 2 und Abs. 7
Anzeigepflicht
§ 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Für Sie zuständig
Frau Dagmar Schierghofer
Telefon:089 64162-187
Fax:
089 64162-4187
Email:
dagmar.schierghofer@gemeinde-gruenwald.de
Frau Susanne Balog-Engelmaier
Telefon:089 64162-186
Fax:
089 64162-4186
Email:
susanne.balog-engelmaier@gemeinde-gruenwald.de
Kontakt
Gemeinde Grünwald
Rathausstraße 3
82031 Grünwald
089 64162-102
