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Rathaus Gemeinde Grünwald

Unser Bürgerservice

Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde

Gemeinden stellen Spendenquittungen für Sach- und Geldspenden für gemeinnützige oder förderungswürdige Zwecke aus.
Beschreibung

Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.

Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.

Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Spendenquittungen bzw. Belege beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden.

Formulare
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)


Für Sie zuständig

Frau Janina Weber Telefon:
089 64162-239
Fax:
089 641624-2239
Email:
janina.weber@gemeinde-gruenwald.de
Kontakt
Gemeinde Grünwald
Hausanschrift
Rathausstraße 3
82031 Grünwald
Postanschrift
Rathausstraße 3
82031 Grünwald
Telefon: +49 89 64162-0
Fax: +49 89 64162-102
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